Bei der Glasversicherung der Uelzener sind fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas versichert, außerdem Glaskeramikplatten und Aquarien bis jeweils 500,00 € sowie künstlerisch bearbeitetes Glas bis 250,00 € je Versicherungsfall. Kunststoffscheiben, Glasbausteine, Lichtkuppeln und Sonnenkollektoren lassen sich gesondert absichern, während etwa Photovoltaikanlagen, Handspiegel oder Bildschirme nicht versichert sind.
Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten Sachen:
- fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas
- Platten aus Glaskeramik bis 500,00 €
- Aquarien / Terrarien bis 500,00 €
- künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 250,00 € begrenzt.
Gesondert versicherbar
Gesondert versicherbar sind die im Folgenden benannten und fertig eingesetzten oder montierten Sachen:
- Scheiben und Platten aus Kunststoff
- Glasbausteine und Profilbaugläser
- Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff
- Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich deren Rahmen
- sonstige Sachen, die im Versicherungsschein ausdrücklich benannt sind
Nicht versichert sind:
- optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper und Handspiegel
- Photovoltaikanlagen
- Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind
- Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten, Computer-Displays)
- Sachen in gewerblich genutzten Räumen
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst fest eingebaute Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas. Für Glaskeramikplatten und Aquarien beziehungsweise Terrarien gilt jeweils eine Grenze von 500,00 €, für künstlerisch bearbeitetes Glas eine Grenze von 250,00 € pro Versicherungsfall. Bestimmte Sachen wie Kunststoffscheiben, Glasbausteine, Lichtkuppeln oder Sonnenkollektoren können zusätzlich gegen Aufpreis versichert werden. Andere Sachen wie Handspiegel, Geschirr, Photovoltaikanlagen, Gerätebildschirme oder Sachen in gewerblich genutzten Räumen sind vom Schutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Welche Glassachen sind grundsätzlich mitversichert?
Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten fertig eingesetzten oder montierten Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas, Glaskeramikplatten bis 500,00 €, Aquarien und Terrarien bis 500,00 € sowie künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel mit einer Entschädigung von höchstens 250,00 € je Versicherungsfall.
Kann ich auch Kunststoffscheiben oder Lichtkuppeln absichern?
Ja, diese sind gesondert versicherbar. Dazu gehören fertig eingesetzte oder montierte Scheiben und Platten aus Kunststoff, Glasbausteine und Profilbaugläser, Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff, Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich Rahmen sowie sonstige im Versicherungsschein ausdrücklich benannte Sachen.
Sind Fernsehbildschirme oder Computer-Displays über die Glasversicherung geschützt?
Nein. Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind – etwa Bildschirme von Fernsehgeräten oder Computer-Displays – sind nicht versichert.
Gilt der Schutz auch für Sachen in gewerblich genutzten Räumen?
Nein, Sachen in gewerblich genutzten Räumen zählen zu den nicht versicherten Sachen. Ebenfalls ausgenommen sind unter anderem Handspiegel, Geschirr, Beleuchtungskörper, Photovoltaikanlagen und bereits bei Antragstellung beschädigte Sachen.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2025