Bei einem Glasschaden zahlt die Uelzener in der Glasversicherung eine Geldleistung: Ersetzt werden die Entsorgung der zerstörten Sachen, die Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte, die Lieferung an den Schadenort und die Montage in ortsüblicher Höhe. Besondere Aufwendungen wie Gerüste oder Kräne sind bis 500,00 € gedeckt, eine Notverglasung kann beauftragt werden, und bei Unterversicherung wird die Entschädigung anteilig gekürzt.
Der Versicherer gewährt im Versicherungsfall eine Geldleistung.
Geldleistung bedeutet, dass folgende Aufwendungen ersetzt werden:
- die Entsorgung der zerstörten oder beschädigten Sachen
- die Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte
- die Lieferung an den Schadenort
- die Montage in ortsüblicher Höhe
Besondere Aufwendungen, die zum Erreichen des Schadenortes notwendig sind (z. B. Gerüste, Kräne) oder die im Zusammenhang mit dem Einsetzen der Scheibe entstehen (z. B. Anstriche, De- und Remontage von Vergitterungen), werden bis 500,00 € ersetzt.
Der Versicherer ersetzt keine Aufwendungen, die entstehen für:
- die Angleichung unbeschädigter Sachen (z. B. Farbe und Struktur) an entschädigte Sachen
- fertigungsbedingte Abweichungen der Ersatzsache im äußeren Erscheinungsbild
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Das Gleiche gilt, soweit der Versicherungsnehmer die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Notverglasung / Notverschalung
Das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverglasungen und Notverschalungen) kann vom Versicherungsnehmer in Auftrag gegeben und als notwendige versicherte Kosten geltend gemacht werden.
Kosten
Maßgeblich für die Berechnung der Kosten ist der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles.
Die Kürzungen bei der Mehrwertsteuer gelten entsprechend auch für die versicherten Kosten.
Unterversicherung
Unterversicherung liegt vor, wenn die Wohnfläche zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles höher ist als die im Versicherungsschein vereinbarte.
Ist eine Unterversicherung festgestellt worden, wird die Entschädigung im Verhältnis von der gezahlten Versicherungsprämie zur tatsächlich zu zahlenden Versicherungsprämie gekürzt. Es gilt folgende Berechnungsformel:
- Entschädigung = Schadenbetrag x bisherige Versicherungsprämie ÷ tatsächlich zu zahlende Versicherungsprämie
Für die Entschädigungsberechnung versicherter Kosten gilt die Kürzung entsprechend.
Aufwendungsersatz, der auf Weisungen des Versicherers entstanden ist, wird unbegrenzt ersetzt.
Restwerte
Restwerte werden angerechnet.
Was bedeutet das konkret?
Im Schadenfall erhält der Versicherungsnehmer Geld statt einer Reparaturleistung. Erstattet werden Entsorgung, Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte, Lieferung und Montage; zusätzliche Kosten etwa für Gerüste oder Kräne sind bis 500,00 € gedeckt. Kosten für die Angleichung unbeschädigter Sachen sowie die Mehrwertsteuer bei Vorsteuerabzug oder nicht gezahlter Steuer werden nicht ersetzt. Ist die tatsächliche Wohnfläche größer als vereinbart, liegt Unterversicherung vor, und die Entschädigung wird nach einer Prämien-Formel anteilig gekürzt.
Häufige Fragen
Welche Kosten übernimmt der Versicherer bei einem Glasschaden?
Ersetzt werden die Entsorgung der zerstörten oder beschädigten Sachen, die Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte, die Lieferung an den Schadenort sowie die Montage in ortsüblicher Höhe.
Werden Gerüste oder Kräne bezahlt, wenn sie zum Einsetzen der Scheibe nötig sind?
Ja, besondere Aufwendungen zum Erreichen des Schadenortes wie Gerüste und Kräne sowie Kosten im Zusammenhang mit dem Einsetzen der Scheibe werden bis 500,00 € ersetzt.
Wird die Mehrwertsteuer erstattet?
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist oder soweit er die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Was passiert bei Unterversicherung?
Unterversicherung liegt vor, wenn die tatsächliche Wohnfläche höher ist als die im Versicherungsschein vereinbarte. Die Entschädigung wird dann im Verhältnis der gezahlten zur tatsächlich zu zahlenden Versicherungsprämie gekürzt.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2025