Wird versicherten Beschäftigten am eitsplatz etwas gestohlen, greift bei der Uelzener Hausratversicherung ein besonderer Schutz: einfacher Diebstahl während der Geschäftszeiten in Deutschland ist ebenso mitversichert wie eine Entwendung nach Einbruch am eitsplatz. Der Diebstahl muss unverzüglich der Polizei angezeigt werden, für Bargeld gilt eine Grenze und die Gesamtentschädigung ist gedeckelt.
Der einfache Diebstahl von versicherten Sachen ist mitversichert, wenn er am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und während der Geschäftszeiten geschieht.
Versicherungsschutz besteht außerdem, wenn versicherte Sachen nach einem Einbruch am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers innerhalb der Bundesrepublik Deutschland entwendet werden.
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzeigen und dem Versicherer einen Nachweis darüber erbringen.
Nicht versichert sind:
- elektronische Kleingeräte (Fotoapparate, Videokameras, Mobiltelefone, Laptops, Funkgeräte)
- Wertsachen, ausgenommen Bargeld
Die Entschädigung für Bargeld ist je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr auf 125,00 € begrenzt.
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr auf 500,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihnen an Ihrem Arbeitsplatz in Deutschland während der Geschäftszeiten etwas gestohlen, ist auch der einfache Diebstahl abgesichert; ebenso eine Entwendung nach einem Einbruch am Arbeitsplatz. Wichtig ist, dass Sie den Diebstahl sofort bei der Polizei melden und dies gegenüber dem Versicherer nachweisen. Elektronische Kleingeräte und Wertsachen sind ausgeschlossen, nur Bargeld ist bis 125 € abgedeckt, und die Gesamtleistung ist auf 500 € pro Versicherungsfall und Jahr begrenzt.
Häufige Fragen
Ist auch einfacher Diebstahl am Arbeitsplatz mitversichert?
Ja, der einfache Diebstahl versicherter Sachen ist mitversichert, wenn er am Arbeitsplatz innerhalb Deutschlands während der Geschäftszeiten geschieht. Zusätzlich besteht Schutz bei Entwendung nach Einbruch am Arbeitsplatz in Deutschland.
Was muss ich nach einem Diebstahl am Arbeitsplatz tun?
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzeigen und dem Versicherer einen Nachweis darüber erbringen.
Welche Gegenstände sind vom Schutz am Arbeitsplatz ausgeschlossen?
Nicht versichert sind elektronische Kleingeräte wie Fotoapparate, Videokameras, Mobiltelefone, Laptops und Funkgeräte sowie Wertsachen mit Ausnahme von Bargeld.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Für Bargeld gilt eine Grenze von 125,00 € je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. Die Gesamtentschädigung ist auf 500,00 € je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-Plus 2025