Bei der Uelzener Hausratversicherung sind auch Schäden mitversichert, die der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant grob fahrlässig herbeigeführt hat – und zwar bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Damit wird der sonst geltende Grundsatz erweitert, sodass grobe Fahrlässigkeit nicht zu einer Leistungskürzung führt.
Schäden aus einem Versicherungsfall, den der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant grob fahrlässig herbeigeführt hat, sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Dies gilt abweichend von der sonst maßgeblichen Regelung.
Was bedeutet das konkret?
Auch wenn ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers oder seines Repräsentanten entstanden ist, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Die Leistung wird in diesem Fall nicht wegen der groben Fahrlässigkeit gekürzt. Der Schutz gilt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit?
Ja. Schäden, die der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant grob fahrlässig herbeigeführt hat, sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Bis zu welcher Höhe besteht bei grober Fahrlässigkeit Schutz?
Der Versicherungsschutz besteht bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Für wen gilt die Mitversicherung bei grob fahrlässiger Schadenverursachung?
Sie gilt, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-Plus 2025