Wer bei der Uelzener Hausratversicherung privat genutzte Daten und Programme durch einen Versicherungsfall verliert, bekommt die notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung ersetzt – vorausgesetzt, der Datenträger wurde durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung getroffen. Nicht bezahlt werden Raubkopien, gesicherte Kopien auf Installationsmedien und der erneute Lizenzerwerb; die Entschädigung ist zudem pro Fall und Jahr auf 2.000 Euro begrenzt.
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles am Versicherungsort tatsächlich entstandenen, notwendigen Kosten. Es geht um die technische Wiederherstellung – und nicht um die Wiederbeschaffung – von elektronisch gespeicherten Daten (maschinenlesbaren Informationen) und Programmen, die ausschließlich für die private Nutzung bestimmt sind.
Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind.
Nicht ersetzt werden derartige Wiederherstellungskosten für Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (z. B. sog. Raubkopien).
Ebenfalls nicht ersetzt werden Daten und Programme, die der Versicherungsnehmer auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorhält.
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für die Kosten neuerlichen Lizenzerwerbs.
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 2.000,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn privat genutzte Daten oder Programme wegen einer versicherten Beschädigung des Datenträgers verloren gehen, übernimmt der Versicherer die notwendigen Kosten, um sie technisch wiederherzustellen. Ersetzt wird die Wiederherstellung, nicht die Neubeschaffung. Für Raubkopien, für ohnehin auf Sicherungs- oder Installationsmedien vorgehaltene Daten sowie für neue Lizenzen gibt es kein Geld. Insgesamt gilt eine Obergrenze von 2.000,00 € pro Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
Häufige Fragen
Welche Daten sind von den Datenrettungskosten überhaupt erfasst?
Erfasst sind elektronisch gespeicherte Daten und Programme, die ausschließlich für die private Nutzung bestimmt sind und deren Datenträger durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung getroffen wurde.
Werden auch Raubkopien oder neue Lizenzen bezahlt?
Nein. Für Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (z. B. Raubkopien), sowie für die Kosten eines neuerlichen Lizenzerwerbs leistet der Versicherer keine Entschädigung.
Was ist mit Daten, die ich bereits gesichert habe?
Daten und Programme, die auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorgehalten werden, werden nicht ersetzt.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 2.000,00 € begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-Plus 2025