Wer beim privaten Online-Banking durch Phishing Geld verliert, findet in der Hausratversicherung der Uelzener Schutz, wenn unberechtigte Dritte mit gefälschten E-Mails an Zugangsdaten gelangen und die Bank eine betrügerische Überweisung ausführt. Ersetzt wird der unmittelbar abgebuchte Betrag – begrenzt auf 1.000 Euro je Versicherungsfall und Jahr, sofern übliche Sicherheitsstandards eingehalten werden.
Mitversichert sind Vermögensschäden aus Ihrem privaten Online-Banking. Voraussetzung ist, dass unberechtigte Dritte durch Phishing Überweisungen elektronisch übermitteln und die kontoführende Bank diese ausführt. Ein Vermögensschaden in diesem Sinne ist die unmittelbar aus dem Phishing-Angriff resultierende Vermögenseinbuße in Höhe des abgebuchten Betrages.
Versicherungsschutz besteht für Online-Banking-Aktionen, die Sie in der versicherten Wohnung durchführen. Ebenso versichert sind Aktionen über Laptops, portable PCs oder Smartphones, die in Ihrem Eigentum stehen.
Phishing im Sinne dieser Bestimmung ist ein Verfahren, bei dem Täter sich mit Hilfe gefälschter E-Mails vertrauliche Zugangs- und Identifikationsdaten von arglosen Dritten verschaffen. Dabei nutzen die Täter typischerweise ein Vertrauensverhältnis aus, das sie durch die Täuschung über ihre tatsächliche Identität erlangt haben. Mit den gewonnenen Daten nehmen die Täter unter der Identität des Inhabers im Online-Verkehr unerlaubte Handlungen vor.
Andere Arten des Erlangens von vertraulichen Zugangs- und Identifikationsdaten (wie zum Beispiel Pharming) sind nicht mitversichert. Aus der Abbuchung resultierende Folgeschäden sind nicht versichert, etwa Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung oder in Rechnung gestellte Kosten der Bank und Ähnliches. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden, die das kontoführende Kreditinstitut ersetzt oder für die es haftet.
Mehrere Schäden stellen einen Versicherungsfall dar, wenn sie auf eine gemeinsame schadenursächliche Handlung (Phishing-Angriff) zurückzuführen sind, bei dem die Täter mehrere Zugangs- und Identifikationsdaten erlangt haben.
Unsere Entschädigungsleistung setzt voraus, dass Sie den aktuell üblichen Online-Banking-Sicherheitsstandard verwenden.
Vor Eintritt des Versicherungsfalles müssen Sie den Computer, den Sie zum Online-Banking nutzen, mit einem Schutz oder einer Firewall gegen unberechtigtes Eindringen sowie mit einer Virenschutzsoftware ausstatten, die auf dem neuesten Stand gehalten wird. Virendefinitionen sind mindestens alle 14 Tage zu aktualisieren. Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, so können wir unter den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Nach Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie insbesondere bei der Aufklärung des Versicherungsfalls mitwirken und uns alle erforderlichen Auskünfte erteilen. Dazu gehört:
- die kontoführende Bank zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zur Aufklärung des Versicherungsfalles zu erteilen.
- den Versicherungsfall unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, so können wir unter den beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr auf 1.000,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz greift, wenn Sie beim privaten Online-Banking Geld verlieren, weil Betrüger sich per gefälschter E-Mails Ihre Zugangsdaten erschleichen und damit eine Überweisung veranlassen, die die Bank ausführt. Ersetzt wird der direkt abgebuchte Betrag, nicht aber Folgekosten wie Zinsen oder Rechtsverfolgung. Voraussetzung sind aktuelle Sicherheitsstandards, eine Firewall und eine regelmäßig aktualisierte Virenschutzsoftware. Im Schadenfall müssen Sie mitwirken, die Bank zur Auskunft ermächtigen und die Tat bei der Polizei anzeigen. Die Leistung ist auf 1.000,00 € je Versicherungsfall und Jahr begrenzt.
Häufige Fragen
Welcher Betrag wird bei einem Phishing-Schaden ersetzt?
Ersetzt wird die unmittelbar aus dem Phishing-Angriff resultierende Vermögenseinbuße in Höhe des abgebuchten Betrages. Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr auf 1.000,00 € begrenzt.
Sind auch andere Methoden wie Pharming mitversichert?
Nein. Andere Arten des Erlangens vertraulicher Zugangs- und Identifikationsdaten, wie zum Beispiel Pharming, sind nicht mitversichert. Auch Folgeschäden wie Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung oder Bankkosten sind nicht versichert.
Welche Sicherheitsvorkehrungen muss ich vor einem Schaden treffen?
Sie müssen den aktuell üblichen Online-Banking-Sicherheitsstandard verwenden und Ihren Computer mit einem Schutz oder einer Firewall sowie einer aktuellen Virenschutzsoftware ausstatten. Die Virendefinitionen sind mindestens alle 14 Tage zu aktualisieren.
Was muss ich nach einem Phishing-Schaden tun?
Sie müssen bei der Aufklärung mitwirken und alle erforderlichen Auskünfte erteilen. Dazu gehört, die kontoführende Bank zur Auskunft zu ermächtigen und den Versicherungsfall unverzüglich der Polizei anzuzeigen sowie dies dem Versicherer nachzuweisen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-Plus 2025