Bei der Hausratversicherung der Uelzener gilt für Wertsachen eine erhöhte Entschädigungsgrenze von 40 % der Versicherungssumme je Versicherungsfall und jahr statt der sonst üblichen 20 %. Wo die Wertsachen sich zum Schadenzeitpunkt befinden, spielt eine Rolle: Für Bargeld, Urkunden, Schmuck und ähnliche Werte gelten außerhalb wie innerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes jeweils feste Höchstbeträge je Versicherungsfall.
Die Entschädigungsgrenze für Wertsachen wird je Versicherungsfall und Versicherungsjahr von 20 % auf 40 % der Versicherungssumme erhöht.
Wertsachen außerhalb eines Wertschutzschrankes
Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall wie folgt begrenzt:
- insgesamt 4.000,00 € für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge; ausgenommen sind Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt
- insgesamt 3.000,00 € für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- insgesamt 20.000,00 € für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin
Wertsachen innerhalb eines Wertschutzschrankes
Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles innerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall wie folgt begrenzt:
- insgesamt 4.000,00 € für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge; ausgenommen sind Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt
- insgesamt 6.000,00 € für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
Was bedeutet das konkret?
Für Wertsachen ist die Entschädigung insgesamt auf 40 % der Versicherungssumme je Versicherungsfall und Versicherungsjahr angehoben. Darüber hinaus gelten für einzelne Wertsachenarten feste Höchstbeträge, die davon abhängen, ob die Sachen zum Schadenzeitpunkt in einem anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrank lagen oder nicht. Bargeld und geladene Geldkarten sind in beiden Fällen mit 4.000 € begrenzt, während für Urkunden und Wertpapiere im Wertschutzschrank ein höherer Betrag gilt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Entschädigungsgrenze für Wertsachen insgesamt?
Sie wird je Versicherungsfall und Versicherungsjahr von 20 % auf 40 % der Versicherungssumme erhöht.
Wie viel wird für Bargeld erstattet, wenn es nicht im Wertschutzschrank lag?
Für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge sind je Versicherungsfall insgesamt 4.000,00 € vorgesehen. Ausgenommen sind Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt.
Welcher Höchstbetrag gilt für Schmuck, Edelsteine und Goldsachen?
Für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin gelten insgesamt 20.000,00 € je Versicherungsfall, sofern sie außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes waren.
Ändert sich die Grenze für Urkunden, wenn sie im Wertschutzschrank liegen?
Ja. Außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes gelten für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere 3.000,00 €, innerhalb dagegen 6.000,00 € je Versicherungsfall.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-Plus 2025