Bei der Uelzener Hausratversicherung werden Umzugskosten nach einem ersatzpflichtigen Totalschaden übernommen, wenn die versicherte Wohnung dauerhaft unbewohnbar geworden ist. Die Entschädigung ist dabei je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 500,00 € begrenzt.
Abweichend von der sonst geltenden Regelung werden die Umzugskosten nach einem ersatzpflichtigen Totalschaden ersetzt. Voraussetzung ist, dass die versicherte Wohnung auf Dauer unbewohnbar geworden ist.
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 500,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein ersatzpflichtiger Totalschaden dazu führt, dass die versicherte Wohnung dauerhaft nicht mehr bewohnbar ist, werden die Kosten für den Umzug übernommen. Für diese Leistung gilt eine Höchstgrenze von 500,00 € pro Versicherungsfall und pro Versicherungsjahr.
Häufige Fragen
Wann werden die Umzugskosten übernommen?
Die Umzugskosten werden nach einem ersatzpflichtigen Totalschaden ersetzt, wenn die versicherte Wohnung auf Dauer unbewohnbar geworden ist.
Bis zu welcher Höhe werden Umzugskosten erstattet?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 500,00 € begrenzt.
Reicht eine vorübergehende Unbewohnbarkeit der Wohnung aus?
Nein, die versicherte Wohnung muss auf Dauer unbewohnbar geworden sein, damit die Umzugskosten ersetzt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-Plus 2025