Bei der Uelzener Hausratversicherung sind Tierarztkosten und die Unterbringung von Haustieren mitversichert, wenn sie infolge eines Versicherungsfalls notwendig werden. Nutztiere und exotische Tiere bleiben ausgeschlossen, während für die Unterbringung eine Grenze von vier Prozent der Versicherungssumme je Versicherungsfall und jahr gilt und Tierarztkosten pro Schadenereignis bis zur Versicherungssumme abgedeckt sind.
Abweichend von den allgemeinen Bedingungen sind Haustierunterbringungs- oder Tierarztkosten mitversichert, wenn sie aufgrund eines Versicherungsfalles notwendig werden.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Nutztiere und exotische Tiere.
Die Gesamtentschädigung für die Unterbringung Ihres Tieres ist je Versicherungsfall und -jahr auf 4 % der Versicherungssumme begrenzt.
Die Tierarztkosten sind pro Schadenereignis bis zur Versicherungssumme mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Werden nach einem Versicherungsfall Kosten für die Unterbringung Ihres Haustieres oder für einen Tierarzt notwendig, übernimmt der Versicherer diese Kosten. Nutztiere und exotische Tiere sind dabei nicht abgesichert. Für die Unterbringung gilt eine Obergrenze von 4 % der Versicherungssumme je Versicherungsfall und -jahr, während Tierarztkosten pro Schadenereignis bis zur vollen Versicherungssumme erstattet werden.
Häufige Fragen
Welche Tierkosten sind nach einem Versicherungsfall abgedeckt?
Mitversichert sind Haustierunterbringungs- und Tierarztkosten, die aufgrund eines Versicherungsfalles notwendig werden.
Sind alle Tiere in diesem Schutz eingeschlossen?
Nein, Nutztiere und exotische Tiere sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Entschädigung für die Unterbringung des Tieres?
Die Gesamtentschädigung für die Unterbringung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 4 % der Versicherungssumme begrenzt.
Bis zu welchem Betrag werden Tierarztkosten übernommen?
Tierarztkosten sind pro Schadenereignis bis zur Versicherungssumme mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-Plus 2025