Bei der Uelzener Hausratversicherung müssen Versicherungsnehmer ein am Versicherungsort aufgestelltes Gerüst nur dann als besondere Gefährdung anzeigen, wenn es länger als sechs Monate stehen bleibt – kürzere Einrüstungen bleiben ohne Anzeigepflicht.
Die Aufstellung eines Gerüstes am Versicherungsort ist nur dann als besondere Gefährdung anzeigepflichtig, wenn sie über einen Zeitraum von sechs Monaten hinaus fortbesteht.
Was bedeutet das konkret?
Steht am Versicherungsort ein Gerüst, muss dies nicht sofort gemeldet werden. Eine Anzeigepflicht als besondere Gefährdung entsteht erst, wenn das Gerüst länger als sechs Monate bestehen bleibt.
Häufige Fragen
Muss ich ein Gerüst am Haus meiner Versicherung immer melden?
Nein. Ein Gerüst am Versicherungsort ist nur dann als besondere Gefährdung anzeigepflichtig, wenn es länger als sechs Monate fortbesteht.
Ab welcher Dauer wird ein Gerüst anzeigepflichtig?
Erst wenn das Gerüst über einen Zeitraum von sechs Monaten hinaus bestehen bleibt, ist es als besondere Gefährdung anzuzeigen.
Gilt ein kurzzeitig aufgestelltes Gerüst als besondere Gefährdung?
Ein Gerüst, das nicht länger als sechs Monate steht, löst keine Anzeigepflicht als besondere Gefährdung aus.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-Plus 2025