Bei der Hausratversicherung der Uelzener sind auch Diebstähle aus verschlossenen Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen mitversichert – etwa auf Reisen mit Schiff oder Bahn. Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich melden und nachweisen; für Bargeld gilt eine Grenze von 125,00 € und für die Gesamtentschädigung eine Grenze von 500,00 € je Versicherungsfall und jahr.
Abweichend von den genannten Regelungen ist der Diebstahl auch aus verschlossenen Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen mitversichert.
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich anzeigen:
- dem Kapitän oder dem Zugpersonal
- beziehungsweise der Reederei oder der Bahngesellschaft
Außerdem hat er dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
Nicht versichert sind Wertsachen – ausgenommen Bargeld. Die Entschädigung für Bargeld ist je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt.
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 500,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird während einer Reise etwas aus einer verschlossenen Schiffskabine oder einem verschlossenen Schlafwagenabteil gestohlen, besteht dafür Versicherungsschutz. Der Diebstahl muss sofort dem Kapitän, dem Zugpersonal, der Reederei oder der Bahngesellschaft gemeldet und dem Versicherer nachgewiesen werden. Wertsachen sind bis auf Bargeld nicht abgedeckt; Bargeld wird bis 125,00 € ersetzt. Insgesamt werden höchstens 500,00 € je Versicherungsfall und -jahr erstattet.
Häufige Fragen
Ist ein Diebstahl aus einer Schiffskabine oder einem Schlafwagenabteil mitversichert?
Ja, der Diebstahl aus verschlossenen Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen ist mitversichert.
Was muss ich nach einem Diebstahl in der Schiffskabine oder im Schlafwagenabteil tun?
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich dem Kapitän, dem Zugpersonal beziehungsweise der Reederei oder der Bahngesellschaft anzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür erbringen.
Wie viel wird für gestohlenes Bargeld erstattet?
Die Entschädigung für Bargeld ist je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt. Andere Wertsachen sind nicht versichert.
Gibt es eine Obergrenze für die Gesamtentschädigung?
Ja, die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 500,00 € begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-Plus 2025