Wird Hausrat aus einem verschlossenen Auto gestohlen, ersetzt die Uelzener in der Hausratversicherung den Schaden innerhalb Deutschlands, wenn das Fahrzeug aufgebrochen wurde – begrenzt auf höchstens 500,00 € je Versicherungsfall und jahr. Für Bargeld gilt eine Grenze von 125,00 €, während Foto-, Film-, Video-, Computer-, Telefon- und Navigationsgeräte sowie Wertsachen ausgeschlossen sind. Nachts von 22:00 bis 6:00 Uhr muss das Fahrzeug auf einem bewachten Parkplatz oder verschlossenen Hofraum stehen, und der Diebstahl ist unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen.
In Erweiterung der genannten Regelungen wird für versicherte Sachen auch dann Entschädigung geleistet, wenn sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch das Aufbrechen verschlossener Kraftfahrzeuge entwendet, zerstört oder beschädigt werden. Nicht eingeschlossen sind dabei Kraftfahrzeuganhänger, Wohnwagen oder Wohnmobile.
Dem Aufbrechen steht die Verwendung falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge gleich, die nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen der Fahrzeugtüren bestimmt sind.
Nach beendetem Gebrauch werden Schäden, die in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr eintreten, nur ersetzt, wenn das Kraftfahrzeug auf einem bewachten Parkplatz oder in einem verschlossenen Hofraum abgestellt war. Orte, die zur allgemeinen Benutzung offen stehen, genügen dafür nicht.
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen. Dem Versicherer muss er einen Nachweis dafür erbringen.
Nicht versichert sind Foto-, Film-, Video-, Computer-, Telefon- und Navigationsgeräte sowie Wertsachen außer Bargeld. Die Entschädigung für Bargeld ist je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt.
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 500,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird versicherter Hausrat aus einem verschlossenen Auto gestohlen, das aufgebrochen wurde, zahlt der Versicherer innerhalb Deutschlands eine Entschädigung. Anhänger, Wohnwagen und Wohnmobile zählen nicht dazu. Nachts zwischen 22:00 und 6:00 Uhr muss das Fahrzeug sicher – auf einem bewachten Parkplatz oder in einem verschlossenen Hofraum – abgestellt sein, und der Diebstahl ist sofort der Polizei zu melden. Bestimmte Geräte und Wertsachen sind ausgeschlossen; insgesamt gilt eine Höchstgrenze von 500,00 € pro Versicherungsfall und -jahr, für Bargeld 125,00 €.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung, wenn mein Auto im Ausland aufgebrochen wird?
Nein. Entschädigung wird nur geleistet, wenn der Diebstahl innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aus einem verschlossenen Kraftfahrzeug erfolgt.
Welche Gegenstände sind bei Diebstahl aus dem Auto nicht versichert?
Nicht versichert sind Foto-, Film-, Video-, Computer-, Telefon- und Navigationsgeräte sowie Wertsachen. Bargeld ist mitversichert, jedoch je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt.
Was muss ich nachts beachten, damit ein Schaden ersetzt wird?
In der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr nach beendetem Gebrauch werden Schäden nur ersetzt, wenn das Fahrzeug auf einem bewachten Parkplatz oder in einem verschlossenen Hofraum stand. Allgemein zugängliche Orte reichen nicht aus.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 500,00 € begrenzt, für Bargeld gilt eine gesonderte Grenze von 125,00 €.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-Plus 2025