Bei der Uelzener Hausratversicherung ist auch einfacher Diebstahl versichert, wenn versicherte Sachen während eines stationären Krankenhaus-, Kur- oder Pflegeaufenthalts aus dem Krankenzimmer entwendet werden – dies gilt für den Versicherungsnehmer und mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen. Der Diebstahl muss unverzüglich bei der Polizei angezeigt werden, für Bargeld gilt eine Grenze von 125,00 €, die Gesamtentschädigung ist auf 500,00 € begrenzt.
Der Versicherer leistet auch Entschädigung für einfachen Diebstahl, wenn versicherte Sachen aus dem Krankenzimmer entwendet werden. Das gilt bei einem stationären Krankenhausaufenthalt, Kuraufenthalt oder Pflegeaufenthalt (Kurzzeitpflege bis maximal 6 Monate). Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person.
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzeigen. Dem Versicherer ist dafür ein Nachweis zu erbringen.
Nicht versichert sind elektronische Kleingeräte wie Fotoapparate, Videokameras, Mobiltelefone, Laptops und Funkgeräte. Ebenfalls nicht versichert sind Wertsachen, mit Ausnahme von Bargeld. Die Entschädigung für Bargeld ist je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt.
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 500,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Werden persönliche Sachen während eines stationären Aufenthalts im Krankenhaus, in einer Kur oder in der Kurzzeitpflege aus dem Krankenzimmer gestohlen, zahlt der Versicherer auch bei einfachem Diebstahl. Voraussetzung ist, dass der Diebstahl sofort bei der Polizei angezeigt und dem Versicherer nachgewiesen wird. Elektronische Kleingeräte und Wertsachen sind ausgenommen, nur Bargeld ist bis zu einer bestimmten Grenze mitversichert. Insgesamt gibt es eine feste Höchstgrenze für die Entschädigung.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung auch bei einfachem Diebstahl im Krankenhaus?
Ja, der Versicherer leistet auch bei einfachem Diebstahl, wenn versicherte Sachen bei einem stationären Krankenhaus-, Kur- oder Pflegeaufenthalt aus dem Krankenzimmer entwendet werden.
Was muss ich nach einem Diebstahl im Krankenzimmer tun?
Der Diebstahl muss unverzüglich der Polizei angezeigt werden. Dem Versicherer ist zudem ein Nachweis darüber zu erbringen.
Sind auch Handy und Laptop im Krankenhaus mitversichert?
Nein. Elektronische Kleingeräte wie Fotoapparate, Videokameras, Mobiltelefone, Laptops und Funkgeräte sind nicht versichert. Ebenso ausgeschlossen sind Wertsachen mit Ausnahme von Bargeld.
Wie hoch fällt die Entschädigung höchstens aus?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 500,00 € begrenzt. Für Bargeld gilt zusätzlich eine Grenze von 125,00 € je Versicherungsfall und -jahr.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-Plus 2025