Bei der Uelzener Hausratversicherung sind auch Überspannungsschäden abgesichert, die durch einen Blitz an Einrichtungen und Geräten entstehen. Ersetzt werden Schäden durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes – etwa wenn ein Blitzeinschlag in eine Überlandleitung einen Kurzschluss am technischen Gerät auslöst.
Als Erweiterung des Versicherungsschutzes für Blitzschlagschäden leistet der Versicherer Entschädigung auch für Schäden, die an Einrichtungen und Geräten entstehen. Erfasst werden Schäden durch:
- Überspannung
- Überstrom
- Kurzschluss
Voraussetzung ist, dass diese Schäden infolge eines Blitzes entstehen.
Überspannungsschäden sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Beispiel: Der Blitz schlägt in eine Überlandleitung außerhalb des Grundstückes des Versicherungsortes ein. Die Überspannung führt zu einem Kurzschluss eines technischen Gerätes am Versicherungsort.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz für Blitzschäden umfasst auch Folgen eines Blitzes wie Überspannung, Überstrom und Kurzschluss an Einrichtungen und Geräten. Solche Überspannungsschäden sind bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert. Auch wenn der Blitz nicht direkt einschlägt, sondern etwa über eine Überlandleitung wirkt und dadurch ein Gerät beschädigt, greift der Schutz.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Überspannung nach einem Blitz mitversichert?
Ja. Der Versicherer leistet Entschädigung auch für Schäden an Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes.
Bis zu welcher Höhe sind Überspannungsschäden abgedeckt?
Überspannungsschäden sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Gilt der Schutz auch, wenn der Blitz nicht direkt ins Haus einschlägt?
Ja. Ein Beispiel ist ein Blitzeinschlag in eine Überlandleitung außerhalb des Grundstückes des Versicherungsortes, dessen Überspannung zu einem Kurzschluss eines technischen Gerätes am Versicherungsort führt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-Plus 2025