Bei der Hausratversicherung der Uelzener sind beruflich oder gewerblich genutzte Sachen in reinen eitszimmern mitversichert – auch in Räumen, die ausschließlich beruflich genutzt werden, solange dort keine Angestellten eiten und kein Publikumsverkehr stattfindet. Handelswaren, Musterkollektionen und Wertsachen bleiben ausgeschlossen, der Wert der beruflichen Sachen darf höchstens 30 % der Versicherungssumme betragen, und die Entschädigung ist auf 2.000 Euro begrenzt.
Abweichend von den zugrunde liegenden Bedingungen sind sämtliche Sachen mitversichert, die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen. Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen.
Zu den versicherten Räumlichkeiten zählen auch Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden. Voraussetzung ist, dass darin keine Angestellten beschäftigt werden und kein Publikumsverkehr stattfindet.
Voraussetzung für die Erweiterung ist außerdem, dass für den Wert der gesamten beruflich oder gewerblich genutzten Sachen höchstens 30 % der Versicherungssumme zu berücksichtigen ist. Wird dieser Wert überschritten, besteht kein Versicherungsschutz.
Nicht versichert sind Wertsachen.
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr auf 2.000,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Beruflich oder gewerblich genutzte Gegenstände im Haushalt sind mitversichert, ebenso Räume, die nur beruflich oder gewerblich genutzt werden – allerdings nur, wenn dort niemand angestellt ist und kein Kundenverkehr herrscht. Der Wert dieser beruflichen Sachen darf höchstens 30 % der Versicherungssumme ausmachen, sonst entfällt der Schutz. Handelswaren, Musterkollektionen und Wertsachen sind nicht versichert, und es wird höchstens 2.000 Euro pro Versicherungsfall und Jahr gezahlt.
Häufige Fragen
Sind auch rein beruflich genutzte Räume mitversichert?
Ja, ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume zählen zu den versicherten Räumlichkeiten, sofern dort keine Angestellten beschäftigt werden und kein Publikumsverkehr stattfindet.
Welche Sachen sind von der Erweiterung ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Handelswaren, Musterkollektionen sowie Wertsachen.
Gibt es eine Wertgrenze für die beruflich genutzten Sachen?
Ja, der Wert der gesamten beruflich oder gewerblich genutzten Sachen darf höchstens 30 % der Versicherungssumme betragen. Wird dieser Wert überschritten, besteht kein Versicherungsschutz.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr auf 2.000,00 € begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-Plus 2025