Bei der Uelzener Hausratversicherung sind Seng- und Schmorschäden an versicherten Sachen bis zu 3 % der vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall und Versicherungsjahr abgedeckt. Erstattet wird der Zeitwert abzüglich einer Selbstbeteiligung von 400,00 € pro Versicherungsfall, während Schäden an technischen Geräten sowie durch Tabak-, Zigarren- oder Zigarettenglut ausgeschlossen bleiben.
Abweichend von der Grundregelung leistet der Versicherer bis zu 3 % der vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
Versichert sind Seng- und Schmorschäden an versicherten Sachen.
Nicht versichert sind Seng- und Schmorschäden an technischen Geräten aller Art.
Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind alle Schäden, die durch Tabakpfeifen-, Zigarren- oder Zigarettenglut entstanden sind.
Bei der Entschädigung gilt eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers in Höhe von 400,00 € je Versicherungsfall. Entschädigt wird der Zeitwert.
Beispiel: Eine Kerze fällt um und sengt ein kleines Loch in den Tisch. Die Versicherungssumme beträgt 40.000,00 €. Der Zeitwert des Tisches beträgt 1.200,00 €.
Die Entschädigung errechnet sich wie folgt:
- Versicherungssumme 40.000,00 € plus 30 % Vorsorge = 52.000,00 €
- davon 3 % = die maximale Entschädigungsgrenze = 1.560,00 €
- Schadenhöhe 1.200,00 € - 400,00 € Selbstbeteiligung = 800,00 €
Der Versicherungsnehmer erhält eine Entschädigung in Höhe von 800,00 €, sofern er die Wiederbeschaffung per Rechnung nachweist.
Was bedeutet das konkret?
Seng- und Schmorschäden an versicherten Sachen sind bis zu 3 % der vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall und Jahr abgedeckt. Ersetzt wird der Zeitwert der beschädigten Sache, wobei pro Versicherungsfall 400,00 € als Selbstbeteiligung abgezogen werden. Schäden an technischen Geräten sowie Schäden durch Pfeifen-, Zigarren- oder Zigarettenglut sind nicht versichert. Eine Auszahlung setzt voraus, dass die Wiederbeschaffung per Rechnung nachgewiesen wird.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe werden Seng- und Schmorschäden erstattet?
Der Versicherer leistet bis zu 3 % der vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei einem Seng- oder Schmorschaden?
Es gilt eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers in Höhe von 400,00 € je Versicherungsfall. Entschädigt wird der Zeitwert.
Welche Seng- und Schmorschäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden an technischen Geräten aller Art sowie alle Schäden, die durch Tabakpfeifen-, Zigarren- oder Zigarettenglut entstanden sind.
Muss ich für die Auszahlung einen Nachweis erbringen?
Ja, die Entschädigung wird gezahlt, sofern der Versicherungsnehmer die Wiederbeschaffung per Rechnung nachweist.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-Plus 2025