Bei der Uelzener Pferdekrankenversicherung erstattet der Versicherer im Leistungsfall Kosten für Operationen und Heilbehandlungen – unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte. Ersetzt werden zudem medizinisch notwendige Arzneimittel, Labor- und bildgebende Diagnostik sowie Futter- und Unterbringungskosten bei Klinikaufenthalten. Für besondere Erkrankungen wie Kryptorchismus, Nabelbruch und bestimmte Gelenkbefunde gilt eine Wartezeit von einem Jahr ab Versicherungsbeginn.
Kommt es zum Leistungsfall, können Sie Leistungen vom Versicherer beanspruchen für:
- Operationen
- Heilbehandlungen
Diese Leistungen erhalten Sie unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Eine Operation ist ein chirurgischer Eingriff in den Organismus, der unter Vollnarkose, Sedierung oder Lokalanästhesie mit Hilfe medizinischer Instrumente durch Tierärzte durchgeführt wird. Dabei wird die körperliche Integrität verletzt, um die ursprüngliche Beschaffenheit oder Funktionalität körpereigenen Gewebes wiederherzustellen, indem es (teilweise) entfernt oder rekonstruiert wird. Versichert sind Eingriffe, bei denen die Haut und das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden.
Eine Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung durch Tierärzte inklusive Diagnostik. Sie soll geeignet sein, die Gesundheit Ihres versicherten Pferdes:
- wiederherzustellen
- zu verbessern
- eine Verschlechterung zu verhindern
Ersetzt werden außerdem die erstattungsfähigen Aufwendungen für medizinisch notwendige:
- Arzneimittel (außer Mittel gegen Endo- und Ektoparasiten, diese werden nur im Rahmen der Vorsorgepauschale erstattet)
- Labor- und bildgebende Diagnostik
- Futter- und Unterbringungskosten bei Klinikaufenthalten
Besondere Erkrankungen und Operationen
Darunter fallen folgende Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen. Die Wartezeit für diese Operationen einschließlich Diagnostik beträgt 1 Jahr ab Versicherungsbeginn:
- Heilbehandlungen und Operationen infolge des Kryptorchismus (versteckte Hoden): Lageanomalie der Hoden. Das heißt, ein oder beide Hoden sind nicht oder nicht vollständig in den Hodensack abgestiegen und befinden sich im Leistenspalt oder in der Bauchhöhle.
- Heilbehandlungen und Operationen infolge der Umbilicalhernie (Nabelbruch): Durch eine Lücke in der Bauchwand im Bereich des Nabels können Teile des Bauchraumes hindurchtreten.
- Heilbehandlungen und Gelenkoperationen bei Vorliegen von isolierten Verschattungen, OC, OCD, Chips und Birkelandfrakturen
Was bedeutet das konkret?
Im Leistungsfall zahlt der Versicherer für Operationen und Heilbehandlungen Ihres Pferdes, ohne dass es auf den Satz der Gebührenordnung für Tierärzte ankommt. Erstattet werden auch medizinisch notwendige Arzneimittel, Labor- und bildgebende Diagnostik sowie Futter- und Unterbringungskosten während eines Klinikaufenthalts. Mittel gegen Endo- und Ektoparasiten sind davon ausgenommen und werden nur über die Vorsorgepauschale erstattet. Für einige besondere Erkrankungen und Operationen – etwa Kryptorchismus, Nabelbruch oder bestimmte Gelenkbefunde – gilt vor der Leistung eine Wartezeit von einem Jahr ab Versicherungsbeginn.
Häufige Fragen
Welche Leistungen kann ich im Leistungsfall beanspruchen?
Sie können Leistungen für Operationen und Heilbehandlungen beanspruchen, und zwar unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Werden auch Arzneimittel und Klinikkosten erstattet?
Ja, ersetzt werden die erstattungsfähigen Aufwendungen für medizinisch notwendige Arzneimittel, Labor- und bildgebende Diagnostik sowie Futter- und Unterbringungskosten bei Klinikaufenthalten. Mittel gegen Endo- und Ektoparasiten werden allerdings nur im Rahmen der Vorsorgepauschale erstattet.
Gilt für bestimmte Operationen eine Wartezeit?
Ja, für besondere Erkrankungen und Operationen wie Kryptorchismus, Umbilicalhernie sowie Gelenkoperationen bei isolierten Verschattungen, OC, OCD, Chips und Birkelandfrakturen beträgt die Wartezeit einschließlich Diagnostik 1 Jahr ab Versicherungsbeginn.
Was gilt als versicherte Operation?
Als Operation gilt ein durch Tierärzte unter Vollnarkose, Sedierung oder Lokalanästhesie mit medizinischen Instrumenten durchgeführter chirurgischer Eingriff. Versichert sind dabei Eingriffe, bei denen Haut und darunterliegendes Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdekrankenversicherung 2025