Wie viel die Uelzener in der Pferde-Krankenversicherung höchstens erstattet, richtet sich nach dem vereinbarten Erstattungslimit, das pro Versicherungsjahr gilt und im Versicherungsschein samt Nachträgen festgelegt ist. Für den gesondert vereinbarten Reha-Baustein gelten eigene Höchstwerte und eine feste Selbstbeteiligung, und bei einer Anpassung des Limits im laufenden Jahr werden bereits anerkannte Erstattungen angerechnet.
Die maximale Versicherungsleistung in der Pferde-Krankenversicherung ist pro Versicherungsjahr auf das vereinbarte Erstattungslimit begrenzt. Das Erstattungslimit gilt gemäß dem Versicherungsschein und seinen Nachträgen.
Sofern vertraglich als Leistung gesondert vereinbart:
Reha-Baustein
Für die Leistungen aus dem Reha-Baustein erstatten wir maximal 3.000 € pro Versicherungsjahr, unabhängig von dem vereinbarten Erstattungslimit in der OP-Versicherung. Sie haben eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % pro eingereichter Rechnung.
Bei Erhöhung der Entschädigungsleistung gilt
Erfolgt im laufenden Versicherungsjahr eine Anpassung des Erstattungslimits, werden alle Erstattungen angerechnet, die innerhalb des jeweiligen Versicherungsjahres bereits anerkannt wurden.
Was bedeutet das konkret?
Die Leistung der Pferde-Krankenversicherung ist pro Versicherungsjahr durch das im Versicherungsschein festgelegte Erstattungslimit gedeckelt. Wurde ein Reha-Baustein gesondert vereinbart, gibt es dafür eine eigene Höchstgrenze von 3.000 € pro Versicherungsjahr, die vom Limit der OP-Versicherung unabhängig ist, und Sie tragen 20 % jeder eingereichten Rechnung selbst. Wird das Erstattungslimit während des laufenden Jahres angepasst, zählen bereits anerkannte Erstattungen mit.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe wird pro Jahr erstattet?
Die maximale Versicherungsleistung ist pro Versicherungsjahr auf das vereinbarte Erstattungslimit begrenzt, das sich aus dem Versicherungsschein und seinen Nachträgen ergibt.
Wie viel zahlt der Reha-Baustein und welche Selbstbeteiligung fällt an?
Aus dem Reha-Baustein werden maximal 3.000 € pro Versicherungsjahr erstattet, unabhängig vom Erstattungslimit der OP-Versicherung. Es gilt eine feste Selbstbeteiligung von 20 % pro eingereichter Rechnung.
Was passiert, wenn das Erstattungslimit während des Jahres geändert wird?
Wird das Erstattungslimit im laufenden Versicherungsjahr angepasst, werden alle Erstattungen angerechnet, die innerhalb dieses Versicherungsjahres bereits anerkannt wurden.
Gilt der Reha-Baustein automatisch?
Nein, die Leistungen des Reha-Bausteins gelten nur, sofern sie vertraglich gesondert als Leistung vereinbart wurden.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdekrankenversicherung 2025