Bei der Pferdekrankenversicherung der Uelzener liegt ein Leistungsfall vor, wenn Ihr versichertes Pferd eine veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung oder Operation benötigt – ausgelöst durch eine Gesundheitsschädigung, eine Krankheit oder einen Unfall. Dazu gehören auch die Vor- und Nachbehandlung einer versicherten Operation, sofern der Leistungsfall nach Beginn des Versicherungsschutzes und Ablauf der Wartezeit sowie vor Vertragsende eintritt.
Als Leistungsfall gilt die veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung und/oder Operation Ihres versicherten Pferdes. Voraussetzung ist eine Gesundheitsschädigung, eine Krankheit oder ein Unfall.
Zum Leistungsfall zählen außerdem:
- die Vorbehandlung vor einer versicherten Operation
- die Nachbehandlung nach einer versicherten Operation
Der Leistungsfall muss zu folgenden Zeitpunkten eingetreten sein:
- nach Beginn des Versicherungsschutzes und nach Ablauf der Wartezeit
- vor Ende des Vertrages
Was bedeutet das konkret?
Ein Leistungsfall entsteht, wenn Ihr Pferd wegen einer Gesundheitsschädigung, Krankheit oder eines Unfalls tiermedizinisch behandelt oder operiert werden muss. Auch die Vor- und Nachbehandlung einer versicherten Operation gehören dazu. Damit die Versicherung greift, muss der Leistungsfall nach Versicherungsbeginn und nach Ablauf der Wartezeit sowie vor dem Vertragsende eingetreten sein.
Häufige Fragen
Was gilt als Leistungsfall in der Pferdekrankenversicherung?
Als Leistungsfall gilt die veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung und/oder Operation des versicherten Pferdes aufgrund einer Gesundheitsschädigung, Krankheit oder infolge eines Unfalls.
Sind auch Vor- und Nachbehandlung einer Operation abgedeckt?
Ja, zum Leistungsfall zählen auch die Vorbehandlung vor einer versicherten Operation sowie die Nachbehandlung nach einer versicherten Operation.
In welchem Zeitraum muss der Leistungsfall eingetreten sein?
Der Leistungsfall muss nach Beginn des Versicherungsschutzes und nach Ablauf der Wartezeit sowie vor Ende des Vertrages eingetreten sein.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdekrankenversicherung 2025