Bei der Pferdekrankenversicherung der Uelzener gilt als Nachbehandlung jede veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung nach einer Operation – ambulant oder stationär, inklusive Unterbringung, Verpflegung und der Versorgung mit Arzneimitteln, sofern sie geeignet erscheint, die Gesundheit des versicherten Pferdes wiederherzustellen, zu verbessern oder eine Verschlechterung zu verhindern.
Nachbehandlung ist die veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung nach einer Operation. Sie kann ambulant oder stationär erfolgen. Bei der stationären Nachbehandlung sind die Unterbringung, die Verpflegung sowie die Versorgung mit Arzneimitteln eingeschlossen.
Die Nachbehandlung muss geeignet erscheinen, die Gesundheit Ihres versicherten Pferdes:
- wiederherzustellen
- zu verbessern
- eine Verschlechterung zu verhindern
Was bedeutet das konkret?
Als Nachbehandlung zählt die tierärztlich notwendige Weiterbehandlung, die im Anschluss an eine Operation erfolgt. Diese kann ambulant oder stationär stattfinden, wobei bei einer stationären Behandlung auch Unterbringung, Verpflegung und Arzneimittel dazugehören. Voraussetzung ist, dass die Behandlung die Gesundheit des Pferdes wiederherstellen, verbessern oder eine Verschlechterung verhindern soll.
Häufige Fragen
Was zählt bei der Pferdekrankenversicherung als Nachbehandlung?
Als Nachbehandlung gilt die veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung nach einer Operation, die ambulant oder stationär erfolgen kann.
Sind bei einer stationären Nachbehandlung auch Unterbringung und Verpflegung eingeschlossen?
Ja, bei der stationären Nachbehandlung sind neben der Behandlung auch die Unterbringung, die Verpflegung sowie die Versorgung mit Arzneimitteln enthalten.
Welchen Zweck muss die Nachbehandlung erfüllen?
Die Nachbehandlung muss geeignet erscheinen, die Gesundheit des versicherten Pferdes wiederherzustellen, zu verbessern oder eine Verschlechterung zu verhindern.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdekrankenversicherung 2025