Bei der Pferdekrankenversicherung der Uelzener gilt eine Heilbehandlung oder Operation dann als medizinisch notwendig, wenn sie auf eine Veränderung des Gesundheitszustands zurückgeht und mit veterinärmedizinisch anerkannten, geprüften und bewährten Methoden dazu geeignet ist, den Gesundheitszustand wiederherzustellen oder eine Verschlechterung zu verhindern – nicht jedoch, wenn Leistungssteigerung oder ästhetische Gründe im Vordergrund stehen.
Eine Heilbehandlung oder Operation ist medizinisch notwendig, wenn sie aufgrund einer Veränderung des Gesundheitszustands erfolgt. Sie muss mit veterinärmedizinisch wissenschaftlich anerkannten, ausreichend geprüften und bewährten Methoden dazu geeignet sein,
- den Gesundheitszustand wiederherzustellen oder
- eine Verschlechterung zu verhindern.
Dabei dürfen eine Leistungssteigerung im Rahmen der Nutzung des Pferdes sowie ästhetische Gründe nicht im Vordergrund stehen.
Was bedeutet das konkret?
Als medizinisch notwendig gilt eine Behandlung oder Operation, die auf einer Veränderung des Gesundheitszustands beruht und mit anerkannten, geprüften und bewährten tiermedizinischen Methoden dazu geeignet ist, die Gesundheit wiederherzustellen oder eine Verschlechterung abzuwenden. Steht dagegen eine bessere Leistung bei der Nutzung des Pferdes oder ein ästhetisches Ziel im Vordergrund, ist die Maßnahme nicht als medizinisch notwendig einzustufen.
Häufige Fragen
Wann gilt eine Behandlung beim Pferd als medizinisch notwendig?
Wenn sie aufgrund einer Veränderung des Gesundheitszustands erfolgt und mit veterinärmedizinisch anerkannten, ausreichend geprüften und bewährten Methoden geeignet ist, den Gesundheitszustand wiederherzustellen oder eine Verschlechterung zu verhindern.
Zählt eine Behandlung zur Leistungssteigerung des Pferdes als medizinisch notwendig?
Nein. Eine Leistungssteigerung im Rahmen der Nutzung des Pferdes darf nicht im Vordergrund stehen, damit eine Maßnahme als medizinisch notwendig gilt.
Sind Behandlungen aus ästhetischen Gründen medizinisch notwendig?
Nein. Wenn ästhetische Gründe im Vordergrund stehen, ist die Behandlung nicht als medizinisch notwendig einzustufen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdekrankenversicherung 2025