Bei der Pferdekrankenversicherung der Uelzener wird eine vereinbarte Selbstbeteiligung im Versicherungsschein ausgewiesen und pro Versicherungsjahr bis zur vereinbarten Höhe von der Leistung abgezogen, sodass Sie diesen Anteil selbst tragen.
Wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde, ist diese im Versicherungsschein ausgewiesen. Sie wird pro Versicherungsjahr bis zur vereinbarten Selbstbeteiligungshöhe in Abzug gebracht.
Was bedeutet das konkret?
Haben Sie eine Selbstbeteiligung gewählt, tragen Sie einen Teil der Kosten selbst. Wie hoch dieser Anteil ist, steht in Ihrem Versicherungsschein. Der Abzug erfolgt bis zur vereinbarten Höhe pro Versicherungsjahr.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Höhe meiner Selbstbeteiligung?
Die vereinbarte Selbstbeteiligung ist im Versicherungsschein ausgewiesen.
Wie oft wird die Selbstbeteiligung abgezogen?
Sie wird bis zur vereinbarten Höhe pro Versicherungsjahr in Abzug gebracht.
Gilt der Abzug auch, wenn keine Selbstbeteiligung vereinbart wurde?
Der Abzug erfolgt nur, wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdekrankenversicherung 2025