Bei der Pferdekrankenversicherung der Uelzener richtet sich der Tarifbeitrag unter anderem nach dem Alter des Tieres bei Versicherungsbeginn, und ab dem 16. Geburtstag des versicherten Tieres steigt der Beitrag jedes Jahr um 5 %, jeweils ab dem folgenden Versicherungsjahr zur Hauptfälligkeit. Diese altersbedingte Anpassung berücksichtigt das fortschreitende Alter und den medizinischen Fortschritt und begründet kein Sonderkündigungsrecht.
Der Tarifbeitrag für Ihr versichertes Tier wurde unter anderem nach dem Alter bei Versicherungsbeginn ermittelt.
Um das fortschreitende Alter der Tiere sowie den medizinischen Fortschritt berücksichtigen zu können, gilt ab dem 16. Geburtstag Ihres Tieres eine jährliche Beitragsanpassung von 5 % als vereinbart. Diese Anpassung erfolgt ab Beginn des folgenden Versicherungsjahres (Hauptfälligkeit).
Diese Anpassung begründet kein Sonderkündigungsrecht.
Was bedeutet das konkret?
Wie hoch Ihr Beitrag ist, hängt unter anderem davon ab, wie alt Ihr Tier zu Beginn der Versicherung war. Sobald Ihr Tier 16 Jahre alt wird, steigt der Beitrag jedes Jahr um 5 %, und zwar ab dem nächsten Versicherungsjahr zur Hauptfälligkeit. Wegen dieser altersbedingten Erhöhung können Sie den Vertrag nicht außerordentlich kündigen.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter meines Tieres wird der Beitrag erhöht?
Ab dem 16. Geburtstag Ihres Tieres gilt eine jährliche Beitragsanpassung von 5 %, wirksam ab Beginn des folgenden Versicherungsjahres (Hauptfälligkeit).
Wie hoch fällt die altersbedingte Beitragserhöhung aus?
Die Anpassung beträgt 5 % pro Jahr ab dem 16. Geburtstag des Tieres.
Kann ich wegen der Beitragsanpassung außerordentlich kündigen?
Nein. Diese Anpassung begründet kein Sonderkündigungsrecht.
Warum wird der Beitrag mit steigendem Alter angepasst?
Die Anpassung dient dazu, das fortschreitende Alter der Tiere sowie den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdekrankenversicherung 2025