Bei der Uelzener Unfallversicherung wird eine monatliche Unfallrente gezahlt, sobald der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 50 % erreicht. Die Rente entspricht der vereinbarten Versicherungssumme, beginnt rückwirkend ab dem Unfallmonat und endet, wenn die versicherte Person stirbt oder der Invaliditätsgrad unter 50 % fällt.
Voraussetzung für die Unfallrente ist ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von mindestens 50 %.
Für die Voraussetzungen und die Bemessung der Invalidität gelten die entsprechenden Regelungen zur Invaliditätsleistung.
Verstirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, gilt die hierfür vorgesehene Regelung.
Art und Höhe der Leistung
Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Beginn und Dauer der Leistung
Wir zahlen die Unfallrente:
- rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat, und danach
- monatlich im Voraus.
Wir zahlen die Unfallrente bis zum Ende des Monats, in dem:
- die versicherte Person stirbt oder
- wir Ihnen mitteilen, dass aufgrund einer Neubemessung der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 50 % gesunken ist.
Wir sind berechtigt, zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug Lebensbescheinigungen anzufordern. Wenn Sie uns die Bescheinigung nicht unverzüglich zusenden, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.
Was bedeutet das konkret?
Wer nach einem Unfall dauerhaft stark beeinträchtigt ist, kann eine monatliche Unfallrente erhalten. Voraussetzung ist ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von mindestens 50 %. Die Rente wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt, beginnt rückwirkend ab dem Unfallmonat und läuft monatlich im Voraus. Sie endet mit dem Tod der versicherten Person oder wenn der Invaliditätsgrad bei einer Neubemessung unter 50 % sinkt.
Häufige Fragen
Ab welchem Invaliditätsgrad gibt es eine Unfallrente?
Eine Unfallrente wird gezahlt, wenn der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 50 % beträgt.
Wie hoch ist die Unfallrente und wie oft wird sie gezahlt?
Die Unfallrente wird monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt, und zwar monatlich im Voraus.
Ab wann und bis wann wird die Unfallrente gezahlt?
Die Zahlung erfolgt rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat. Sie endet mit dem Ende des Monats, in dem die versicherte Person stirbt oder in dem mitgeteilt wird, dass der Invaliditätsgrad nach einer Neubemessung unter 50 % gesunken ist.
Was passiert, wenn ich eine angeforderte Lebensbescheinigung nicht einsende?
Der Versicherer darf zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug Lebensbescheinigungen anfordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich zugesandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Reiter 2025