Bei der Uelzener Unfallversicherung können Versicherungsnehmer und Versicherer den einmal festgestellten Invaliditätsgrad jährlich erneut ärztlich prüfen lassen – längstens bis drei Jahre nach dem Unfall, bei Kindern bis 14 Jahre sogar bis fünf Jahre. Fällt die endgültige Bemessung höher aus als bereits gezahlt, wird der Mehrbetrag mit 3 % jährlich verzinst.
Nach der ersten Bemessung des Invaliditätsgrads kann sich der Gesundheitszustand verändern.
Sowohl Sie als auch wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich erneut ärztlich bemessen zu lassen.
Dieses Recht steht Ihnen und uns längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall zu. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre.
- Wenn wir eine Neubemessung wünschen, teilen wir Ihnen dies zusammen mit der Erklärung über unsere Leistungspflicht mit.
- Wenn Sie eine Neubemessung wünschen, müssen Sie uns dies vor Ablauf der Frist mitteilen.
Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung als bereits gezahlt wurde, ist der Mehrbetrag mit 3 % jährlich zu verzinsen.
Was bedeutet das konkret?
Weil sich der Gesundheitszustand nach der ersten Feststellung noch ändern kann, dürfen sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Invaliditätsgrad jährlich neu ärztlich prüfen lassen. Dieses Recht besteht bis zu drei Jahre nach dem Unfall, bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr bis zu fünf Jahre. Wünscht der Versicherer die Neubemessung, teilt er dies zusammen mit seiner Entscheidung über die Leistungspflicht mit; wünscht sie der Versicherungsnehmer, muss er dies vor Fristablauf melden. Ergibt sich am Ende eine höhere Leistung, wird der Mehrbetrag mit 3 % jährlich verzinst.
Häufige Fragen
Wie lange kann der Invaliditätsgrad nach einem Unfall neu bemessen werden?
Sowohl Sie als auch der Versicherer können den Invaliditätsgrad jährlich erneut ärztlich bemessen lassen – längstens bis zu drei Jahre nach dem Unfall. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist auf fünf Jahre.
Was muss ich tun, wenn ich eine Neubemessung möchte?
Wenn Sie eine Neubemessung wünschen, müssen Sie dies dem Versicherer vor Ablauf der Frist mitteilen. Wünscht der Versicherer die Neubemessung, teilt er Ihnen das zusammen mit der Erklärung über seine Leistungspflicht mit.
Was passiert, wenn die endgültige Bemessung eine höhere Leistung ergibt?
Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung als bereits gezahlt wurde, ist der Mehrbetrag mit 3 % jährlich zu verzinsen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Reiter 2025