Bei der Unfallversicherung der Uelzener zahlt der Versicherer ausschließlich für Unfallfolgen, also für Gesundheitsschädigungen und deren Folgen, die durch das Unfallereignis verursacht wurden. Für Krankheiten oder Gebrechen wird dagegen keine Leistung erbracht.
Wir leisten ausschließlich für Unfallfolgen. Darunter fallen Gesundheitsschädigungen und ihre Folgen, die durch das Unfallereignis verursacht wurden.
Wir leisten nicht für Krankheiten oder Gebrechen.
- Krankheiten sind zum Beispiel Diabetes oder Gelenkserkrankungen.
- Gebrechen sind zum Beispiel Fehlstellungen der Wirbelsäule oder eine angeborene Sehnenverkürzung.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer zahlt nur, wenn eine Gesundheitsschädigung und ihre Folgen tatsächlich durch das Unfallereignis ausgelöst wurden. Für Krankheiten oder Gebrechen besteht dagegen kein Anspruch auf Leistung. Als Beispiele für Krankheiten werden Diabetes oder Gelenkserkrankungen genannt, als Beispiele für Gebrechen Fehlstellungen der Wirbelsäule oder eine angeborene Sehnenverkürzung.
Häufige Fragen
Für welche Gesundheitsschäden wird überhaupt geleistet?
Geleistet wird ausschließlich für Unfallfolgen, also für Gesundheitsschädigungen und ihre Folgen, die durch das Unfallereignis verursacht wurden.
Zahlt der Versicherer auch bei Krankheiten oder Gebrechen?
Nein, für Krankheiten oder Gebrechen wird keine Leistung erbracht.
Was zählt als Krankheit und was als Gebrechen?
Als Krankheiten gelten zum Beispiel Diabetes oder Gelenkserkrankungen. Als Gebrechen gelten etwa Fehlstellungen der Wirbelsäule oder eine angeborene Sehnenverkürzung.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Reiter 2025