Bei der Unfallversicherung der Uelzener wirkt sich ein Mitwirkungsanteil erst ab einer bestimmten Höhe auf die Leistung aus: Liegt der Anteil unter 50 %, kürzt der Versicherer die Leistung nicht. Erst ab dieser Grenze kann eine Minderung überhaupt in Betracht kommen.
Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 50 %, nehmen wir keine Minderung vor.
Was bedeutet das konkret?
Ein Mitwirkungsanteil beschreibt, in welchem Umfang andere Faktoren am Schaden beteiligt sind. Solange dieser Anteil unter 50 % liegt, wird die Leistung nicht gekürzt. Eine Minderung erfolgt in diesem Fall also nicht.
Häufige Fragen
Wird die Leistung gekürzt, wenn der Mitwirkungsanteil klein ist?
Nein. Liegt der Mitwirkungsanteil unter 50 %, nimmt der Versicherer keine Minderung vor.
Ab welcher Höhe des Mitwirkungsanteils kann überhaupt gemindert werden?
Erst wenn der Mitwirkungsanteil 50 % oder mehr erreicht, kommt eine Minderung in Betracht. Unterhalb von 50 % erfolgt keine.
Was passiert bei einem Mitwirkungsanteil von genau 40 %?
Bei einem Mitwirkungsanteil von weniger als 50 %, also auch bei 40 %, wird keine Minderung vorgenommen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Reiter 2025