Der Versicherungsschutz der Uelzener Unfallversicherung beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein genannt ist – vorausgesetzt, der Versicherungsnehmer zahlt den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet zu dem Termin, der im Versicherungsschein steht. Damit dieser Schutz wirksam wird, muss der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt werden. Dafür gilt eine Frist: unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Was muss ich tun, damit der Schutz wirksam wird?
Sie müssen den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen.
Bis wann muss der erste Beitrag gezahlt werden?
Der Beitrag ist unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Reiter 2025