Bei der Unfallversicherung der Uelzener werden Folgebeiträge zum vereinbarten Zeitpunkt fällig, und wer nicht rechtzeitig zahlt, gerät auch ohne Mahnung in Verzug. Der Versicherer kann in Textform eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Wird der angemahnte Betrag danach nicht gezahlt, entfällt der Versicherungsschutz und der Vertrag kann fristlos gekündigt werden.
Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig.
Verzug
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, geraten Sie in Verzug – und zwar auch dann, wenn Sie keine Mahnung von uns erhalten haben. Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Schaden zu verlangen, der uns durch den Verzug entstanden ist.
Zahlungsfrist
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie folgende Informationen enthält:
- Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein.
- Die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die mit der Fristüberschreitung verbunden sind.
Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den angemahnten Betrag nicht bezahlt haben, gilt:
- Ab diesem Zeitpunkt besteht bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz.
- Wir können den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten.
Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Folgebeiträge müssen zum vereinbarten Zeitpunkt gezahlt werden. Zahlen Sie nicht rechtzeitig, geraten Sie auch ohne Mahnung in Verzug – es sei denn, Sie haben die Verspätung nicht verschuldet. Der Versicherer kann Ihnen in Textform eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Ist der Betrag danach immer noch nicht gezahlt, entfällt der Versicherungsschutz bis zur Zahlung und der Vertrag kann fristlos gekündigt werden.
Häufige Fragen
Muss ich erst eine Mahnung bekommen, bevor ich in Verzug gerate?
Nein. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, geraten Sie auch ohne Mahnung in Verzug. Das gilt nur dann nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Wie lange muss die vom Versicherer gesetzte Zahlungsfrist mindestens sein?
Die in Textform gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen. Die Aufforderung ist nur wirksam, wenn die ausstehenden Beträge, Zinsen und Kosten einzeln beziffert sind und die Rechtsfolgen der Fristüberschreitung angegeben werden.
Was passiert, wenn ich den angemahnten Betrag auch nach der Frist nicht zahle?
Ab Ablauf der Zahlungsfrist besteht bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, und der Versicherer kann den Vertrag ohne Frist kündigen.
Kann der Vertrag nach einer Kündigung wegen Nichtzahlung wieder fortbestehen?
Ja. Wenn Sie nach der Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle zwischen Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Reiter 2025