Ein Unfall im Sinne der Uelzener Unfallversicherung liegt dann vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Damit sind die zwei entscheidenden Voraussetzungen benannt, die zusammentreffen müssen, damit von einem Unfall gesprochen werden kann.
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch die folgenden Umstände eine Gesundheitsschädigung erleidet:
- ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)
- eine unfreiwillig erlittene Gesundheitsschädigung
Was bedeutet das konkret?
Als Unfall gilt hier ein Geschehen, bei dem ein plötzliches Ereignis von außen auf den Körper der versicherten Person einwirkt. Dieses Ereignis wird als Unfallereignis bezeichnet. Zusätzlich muss die versicherte Person dadurch unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden. Nur wenn beide Punkte zusammenkommen, ist von einem Unfall die Rede.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Unfall vorliegt?
Es muss ein plötzlich von außen auf den Körper der versicherten Person wirkendes Ereignis geben, das Unfallereignis, und die versicherte Person muss dadurch unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden.
Was ist mit dem Unfallereignis gemeint?
Das Unfallereignis ist das plötzlich von außen auf den Körper der versicherten Person wirkende Ereignis.
Muss die Gesundheitsschädigung unfreiwillig sein?
Ja, die Gesundheitsschädigung muss von der versicherten Person unfreiwillig erlitten worden sein, damit ein Unfall vorliegt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Reiter 2025