Bei der Unfallversicherung der Uelzener zählt auch eine erhöhte Kraftanstrengung als Unfall, wenn sich die versicherte Person dabei ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln zerrt oder zerreißt. Meniskus und Bandscheiben fallen ausdrücklich nicht darunter, und maßgeblich sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der betroffenen Person.
Als Unfall gilt es auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung verletzt. Erfasst sind dabei folgende Verletzungen:
- ein verrenktes Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule
- gezerrte oder zerrissene Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen bzw. an der Wirbelsäule
Meniskus und Bandscheiben zählen weder zu den Muskeln noch zu den Sehnen, Bändern oder Kapseln. Sie werden von dieser Regelung deshalb nicht erfasst.
Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens im Alltag, im Beruf oder beim Sport hinausgeht. Maßgeblich sind dabei die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.
Beispiel: Die versicherte Person wendet extreme Kraft auf, um das Pferd vor dem Durchgehen zu hindern, und zerrt sich hierbei die Muskulatur am Unterarm.
Was bedeutet das konkret?
Auch ohne ein Unfallereignis von außen kann eine Verletzung als Unfall gelten, wenn sie durch eine besonders große Kraftanstrengung entsteht. Gemeint sind verrenkte Gelenke sowie gezerrte oder zerrissene Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder Wirbelsäule. Schäden an Meniskus und Bandscheiben sind hiervon ausgenommen. Ob eine Kraftanstrengung als erhöht gilt, richtet sich nach der jeweiligen körperlichen Verfassung der betroffenen Person.
Häufige Fragen
Zählt eine Verletzung durch übermäßige Anstrengung auch als Unfall?
Ja. Als Unfall gilt es auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen bzw. Wirbelsäule zerrt oder zerreißt.
Sind Schäden an Meniskus oder Bandscheiben mitversichert?
Nein. Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln und werden von dieser Regelung deshalb nicht erfasst.
Was bedeutet erhöhte Kraftanstrengung?
Das ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens im Alltag, Beruf oder beim Sport hinausgeht. Maßgeblich sind dabei die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Reiter 2025