Bei der Unfallversicherung der Uelzener sind bestimmte Gesundheitsschäden vom Versicherungsschutz ausgenommen: Schäden an Bandscheiben, Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen gehören nicht zu den versicherten Leistungen. Eine Ausnahme greift nur, wenn ein versichertes Unfallereignis diese Schäden überwiegend, also zu mehr als 50 Prozent, verursacht hat.
Kein Versicherungsschutz besteht außerdem für folgende Gesundheitsschäden:
- Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen.
Ausnahme
Der Ausschluss gilt nicht, wenn beide der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Ein Unfallereignis hat diese Gesundheitsschäden überwiegend, das heißt zu mehr als 50 %, verursacht.
- Für dieses Unfallereignis besteht Versicherungsschutz nach diesem Vertrag.
In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich sind Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen nicht mitversichert. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn ein versichertes Unfallereignis diese Schäden zu mehr als der Hälfte verursacht hat, greift der Ausschluss nicht. Voraussetzung ist zudem, dass für dieses Unfallereignis überhaupt Versicherungsschutz nach dem Vertrag besteht.
Häufige Fragen
Sind Bandscheibenschäden über die Unfallversicherung abgedeckt?
Grundsätzlich sind Schäden an Bandscheiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn ein versichertes Unfallereignis den Schaden überwiegend, also zu mehr als 50 %, verursacht hat.
Was bedeutet 'überwiegend verursacht' bei den ausgeschlossenen Gesundheitsschäden?
Überwiegend bedeutet, dass das Unfallereignis den Gesundheitsschaden zu mehr als 50 % verursacht hat. Nur dann greift die Ausnahme vom Ausschluss.
Sind Gehirnblutungen und Blutungen aus inneren Organen versichert?
Solche Blutungen sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Der Ausschluss entfällt jedoch, wenn ein versichertes Unfallereignis diese Schäden zu mehr als 50 % verursacht hat.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Ausschluss nicht gilt?
Der Ausschluss gilt nicht, wenn ein Unfallereignis den Gesundheitsschaden zu mehr als 50 % verursacht hat und für dieses Unfallereignis Versicherungsschutz nach dem Vertrag besteht.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Reiter 2025