Bei der Uelzener Unfallversicherung greift der Schutz für Freizeit-Reitunfälle der versicherten Person, wobei als versicherte Personen alle berechtigten Reiter des im Vertrag bezeichneten Pferdes oder die namentlich im Versicherungsschein genannte Person gelten.
Der Versicherer bietet den vereinbarten Versicherungsschutz bei Freizeit-Reitunfällen der versicherten Person.
Als versicherte Person gelten:
- alle berechtigten Reiter des im Vertrag bezeichneten Pferdes
- oder die im Versicherungsschein namentlich genannte Person
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt für Unfälle, die bei Freizeit-Reitunfällen passieren. Wer dabei als versicherte Person zählt, hängt von der Vereinbarung ab: Entweder sind es alle berechtigten Reiter des im Vertrag genannten Pferdes oder es ist die im Versicherungsschein namentlich genannte Person.
Häufige Fragen
Für welche Unfälle gilt der Versicherungsschutz?
Der vereinbarte Versicherungsschutz gilt für Freizeit-Reitunfälle der versicherten Person.
Wer zählt als versicherte Person?
Versicherte Person sind alle berechtigten Reiter des im Vertrag bezeichneten Pferdes oder die im Versicherungsschein namentlich genannte Person.
Sind auch andere Reiter des Pferdes mitversichert?
Ja, versichert sind alle berechtigten Reiter des im Vertrag bezeichneten Pferdes, sofern nicht eine namentlich genannte Person im Versicherungsschein maßgeblich ist.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Reiter 2025