Bei der Unfallversicherung der Uelzener sind bestimmte Unfälle vom Versicherungsschutz ausgenommen: Unfälle durch Kernenergie sowie Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse fallen grundsätzlich nicht unter den Schutz. Eine wichtige Ausnahme gilt jedoch, wenn eine versicherte Person auf Auslandsreisen überraschend von einem Krieg oder Bürgerkrieg betroffen wird – hier bleibt der Schutz für eine begrenzte Zeit erhalten.
Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:
- Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind.
- Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind.
Ausnahme
Wird die versicherte Person auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen, gilt der Ausschluss nicht.
In diesem Fall erlischt der Versicherungsschutz am Ende des siebten Tages nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des Staates, in dem sich die versicherte Person aufhält.
Diese Ausnahme gilt nicht:
- bei Reisen in oder durch Staaten, auf deren Gebiet bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht,
- bei aktiver Teilnahme am Krieg oder Bürgerkrieg,
- für Unfälle durch atomare, biologische oder chemische Waffen.
In diesen Fällen gilt der Ausschluss.
Was bedeutet das konkret?
Unfälle, die durch Kernenergie oder durch Kriegs- und Bürgerkriegsereignisse ausgelöst werden, sind grundsätzlich nicht versichert. Wer jedoch auf einer Auslandsreise überraschend in einen Krieg oder Bürgerkrieg gerät, bleibt zunächst geschützt – der Schutz endet am Ende des siebten Tages nach Kriegsbeginn im betreffenden Land. Diese Ausnahme greift nicht, wenn man in ein bereits umkämpftes Land reist, aktiv am Krieg teilnimmt oder wenn atomare, biologische oder chemische Waffen im Spiel sind.
Häufige Fragen
Sind Unfälle durch Krieg vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ja, Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt, wenn die versicherte Person auf einer Auslandsreise überraschend davon betroffen wird.
Wie lange bin ich versichert, wenn im Reiseland überraschend ein Krieg ausbricht?
Der Versicherungsschutz erlischt am Ende des siebten Tages nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des Staates, in dem sich die versicherte Person aufhält.
Gilt die Ausnahme auch, wenn ich in ein Land reise, in dem bereits Krieg herrscht?
Nein. Die Ausnahme gilt nicht bei Reisen in oder durch Staaten, auf deren Gebiet bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht, sowie nicht bei aktiver Teilnahme am Krieg oder Bürgerkrieg und nicht für Unfälle durch atomare, biologische oder chemische Waffen.
Sind Unfälle durch Kernenergie versichert?
Nein, Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Reiter 2025