Bei der Unfallversicherung der Uelzener können Sie den Beitrag monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen, wobei die gewählte Zahlweise zugleich die Länge der Versicherungsperiode festlegt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält bereits die Versicherungssteuer, die in der gesetzlich bestimmten Höhe zu zahlen ist.
Beitragszahlung und Versicherungsperiode
Sie können die Beiträge je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode. Sie beträgt:
- bei Monatsbeiträgen einen Monat,
- bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
- bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
- bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
Versicherungssteuer
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
Was bedeutet das konkret?
Sie entscheiden, in welchem Rhythmus Sie Ihren Beitrag zahlen: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Diese gewählte Zahlweise legt zugleich fest, wie lang die jeweilige Versicherungsperiode ist. Im Rechnungsbetrag ist die Versicherungssteuer bereits enthalten, und zwar in der Höhe, die das Gesetz vorgibt.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich meinen Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung können Sie die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen.
Wie lang ist die Versicherungsperiode?
Die Dauer richtet sich nach der Zahlweise: bei Monatsbeiträgen ein Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
Ist die Versicherungssteuer im Beitrag enthalten?
Ja, der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer. Sie ist in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Reiter 2025