Bei der Unfallversicherung der Uelzener erhält die versicherte Person eine Sofortleistung, wenn sie durch einen Freizeit-Reitunfall mindestens einen Wirbelbruch der Wirbelsäule erleidet – ohne Mitwirkung von Krankheiten, Gebrechen oder Vorinvalidität. Der Anspruch muss innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall durch ein ärztliches Attest geltend gemacht werden, ausgezahlt wird die vereinbarte Versicherungssumme.
Voraussetzung für die Sofortleistung ist, dass die versicherte Person durch einen Freizeit-Reitunfall mindestens einen Wirbelbruch der Wirbelsäule erlitten hat. Dabei gilt:
- ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen und
- ohne Vorinvalidität.
Sie müssen die Sofortleistung innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall beim Versicherer durch ein ärztliches Attest geltend machen. Geltend machen bedeutet: Sie teilen dem Versicherer mit, dass Sie von einem Wirbelbruch ausgehen.
Versäumen Sie diese Frist, ist der Anspruch auf Sofortleistung ausgeschlossen. Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt sich ein Versäumnis der Frist entschuldigen.
Beispiel: Sie haben durch den Unfall nicht nur einen Wirbelbruch erlitten, sondern auch eine schwere Kopfverletzung, und waren deshalb nicht in der Lage, mit dem Versicherer Kontakt aufzunehmen.
Art und Höhe der Leistung
Der Versicherer zahlt die Sofortleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Wer sich bei einem Freizeit-Reitunfall einen oder mehrere Wirbelbrüche der Wirbelsäule zuzieht, kann eine sofortige Zahlung erhalten. Voraussetzung ist, dass keine Krankheiten, Gebrechen oder eine bereits bestehende Invalidität mitgewirkt haben. Der Anspruch muss innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall mit einem ärztlichen Attest angemeldet werden, sonst entfällt er in der Regel. Ausgezahlt wird die vereinbarte Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Wann besteht Anspruch auf die Sofortleistung bei Wirbelbrüchen?
Wenn die versicherte Person durch einen Freizeit-Reitunfall mindestens einen Wirbelbruch der Wirbelsäule erleidet – und zwar ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen und ohne Vorinvalidität.
Bis wann muss ich die Sofortleistung geltend machen?
Die Sofortleistung muss innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall durch ein ärztliches Attest geltend gemacht werden. Geltend machen heißt, dem Versicherer mitzuteilen, dass Sie von einem Wirbelbruch ausgehen.
Was passiert, wenn ich die Frist versäume?
Bei Versäumnis der Frist ist der Anspruch auf Sofortleistung grundsätzlich ausgeschlossen. Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt sich das Versäumnis entschuldigen, etwa wenn eine zusätzliche schwere Kopfverletzung eine Kontaktaufnahme unmöglich gemacht hat.
Wie hoch fällt die Sofortleistung aus?
Der Versicherer zahlt die Sofortleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Reiter 2025