Bei der Unfallversicherung der Uelzener erhält die versicherte Person nach einer unfallbedingten ambulanten chirurgischen Operation eine einmalige Zahlung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Diese Leistung wird pro Unfallereignis gezahlt und ist bei mehreren Unfallereignissen im Kalenderjahr auf das Doppelte der Summe begrenzt.
Voraussetzung ist, dass sich die versicherte Person unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation unterzieht.
Art und Höhe der Leistung
Wir zahlen das vereinbarte Krankengeld einmalig in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme pro Unfallereignis. Bei mehreren Unfallereignissen pro Kalenderjahr ist die Leistungsart auf die zweifache Summe begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Muss sich die versicherte Person nach einem Unfall ambulant chirurgisch operieren lassen, gibt es eine einmalige Zahlung. Diese entspricht der vereinbarten Versicherungssumme und wird für jedes Unfallereignis gezahlt. Kommt es in einem Kalenderjahr zu mehreren Unfallereignissen, ist die Leistung insgesamt auf die doppelte Summe beschränkt.
Häufige Fragen
Wann wird die Einmalzahlung nach einer ambulanten Operation gezahlt?
Wenn sich die versicherte Person unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation unterzieht.
Wie hoch fällt die Leistung aus?
Das vereinbarte Krankengeld wird einmalig in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme pro Unfallereignis gezahlt.
Gibt es eine Obergrenze bei mehreren Unfällen im Jahr?
Ja. Bei mehreren Unfallereignissen pro Kalenderjahr ist die Leistungsart auf die zweifache Summe begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Reiter 2025