Die Uelzener Unfallversicherung übernimmt Kosten für kosmetische Operationen, wenn die versicherte Person eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbilds beheben lässt – etwa Arzthonorare, Operationskosten sowie Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten, sofern kein Dritter zur Erstattung verpflichtet ist. Erstattet wird nachgewiesen bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Ein Anspruch besteht, wenn sich die versicherte Person einer kosmetischen Operation unterzogen hat, um eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbilds zu beheben.
Sind Zähne betroffen, gehören nur Schneide- und Eckzähne zum äußeren Erscheinungsbild.
Die kosmetische Operation muss erfolgen:
- durch einen Arzt,
- nach Abschluss der Heilbehandlung und
- bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen vor Vollendung des 21. Lebensjahres.
Voraussetzung ist außerdem, dass ein Dritter (zum Beispiel Krankenkasse oder Haftpflichtversicherer) nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet.
Art und Höhe der Leistung
Erstattet werden nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene:
- Arzthonorare und sonstige Operationskosten,
- notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus,
- Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten.
Die Erstattung erfolgt insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Wer nach einem Unfall eine kosmetische Operation vornehmen lässt, um eine dadurch entstandene Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbilds zu beheben, kann die Kosten erstattet bekommen. Die Operation muss von einem Arzt und nach Abschluss der Heilbehandlung durchgeführt werden und innerhalb bestimmter Fristen erfolgen. Voraussetzung ist zudem, dass kein Dritter für die Kosten aufkommen muss. Erstattet werden verschiedene Kosten – etwa für Arzt, Krankenhaus und Zahnbehandlung – bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Bis wann muss die kosmetische Operation nach dem Unfall durchgeführt werden?
Bei Erwachsenen muss die Operation innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall erfolgen. Bei Minderjährigen muss sie vor Vollendung des 21. Lebensjahres stattfinden.
Sind alle Zähne beim äußeren Erscheinungsbild mitversichert?
Nein. Wenn Zähne betroffen sind, gehören nur Schneide- und Eckzähne zum äußeren Erscheinungsbild.
Welche Kosten werden erstattet?
Erstattet werden nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Arzthonorare und sonstige Operationskosten, notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus sowie Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten – insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Was gilt, wenn eine Krankenkasse oder ein Haftpflichtversicherer zahlen müsste?
Voraussetzung für die Leistung ist, dass ein Dritter wie die Krankenkasse oder ein Haftpflichtversicherer nicht zur Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Reiter 2025