Die Uelzener zahlt in ihrer Unfallversicherung eine Todesfallleistung, wenn die versicherte Person infolge des Unfalls innerhalb von sechs Monaten nach dem Unfall stirbt; ausgezahlt wird dann die vereinbarte Versicherungssumme, wobei bestimmte Verhaltensregeln zu beachten sind.
Die versicherte Person stirbt unfallbedingt innerhalb von 6 Monaten nach dem Unfall. Beachten Sie dann die Verhaltensregeln.
Art und Höhe der Leistung
Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Stirbt die versicherte Person infolge eines Unfalls innerhalb von sechs Monaten nach dem Unfall, wird eine Todesfallleistung fällig. In diesem Fall sind die vorgesehenen Verhaltensregeln zu beachten. Ausgezahlt wird die Leistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Wann besteht Anspruch auf die Todesfallleistung?
Anspruch besteht, wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb von sechs Monaten nach dem Unfall stirbt.
In welcher Höhe wird die Todesfallleistung gezahlt?
Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Ist im Todesfall etwas Besonderes zu beachten?
Ja, in diesem Fall sind die vorgesehenen Verhaltensregeln zu beachten.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Reiter 2025