Die Uelzener übernimmt in ihrer Unfallversicherung nach einem Reitunfall die Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze von Rettungsdiensten, den ärztlich angeordneten Transport zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik sowie die Rettung und Bergung des Pferdes – vorausgesetzt, kein Dritter wie Krankenkasse oder Haftpflichtversicherer ist zur Erstattung verpflichtet. Die Leistung erfolgt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Nach einem Unfall entstehen der versicherten Person unter Umständen Kosten für folgende Bereiche:
- für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze von öffentlich- oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten,
- für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik,
- für Rettungs- und Bergungskosten des Pferdes, die durch einen versicherten Reitunfall entstehen.
Einem Unfall steht es gleich, wenn ein solcher unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war. Dies gilt nur für die versicherte Person.
Voraussetzung ist außerdem, dass ein Dritter (zum Beispiel Krankenkasse oder Haftpflichtversicherer) nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet.
Art und Höhe der Leistung
Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Kosten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Unfall werden die Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze, für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person ins Krankenhaus oder in eine Spezialklinik sowie für die Rettung und Bergung des Pferdes bei einem versicherten Reitunfall übernommen. Einem Unfall gleichgestellt ist der Fall, dass ein Unfall unmittelbar drohte oder nach den Umständen zu vermuten war – dies aber nur für die versicherte Person. Die Erstattung setzt voraus, dass kein Dritter wie Krankenkasse oder Haftpflichtversicherer zur Zahlung verpflichtet ist oder diese bestreitet. Erstattet werden nachgewiesene Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden nach einem Reitunfall übernommen?
Übernommen werden Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze von öffentlich- oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik sowie für Rettungs- und Bergungskosten des Pferdes bei einem versicherten Reitunfall.
Gilt der Schutz auch, wenn noch kein Unfall passiert ist?
Ja, einem Unfall steht es gleich, wenn ein solcher unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war. Dies gilt allerdings nur für die versicherte Person.
Wird gezahlt, wenn auch die Krankenkasse zuständig sein könnte?
Eine Erstattung setzt voraus, dass ein Dritter, etwa die Krankenkasse oder ein Haftpflichtversicherer, nicht zur Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet.
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten erstattet?
Erstattet werden nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Kosten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Reiter 2025