In der Unfallversicherung der Uelzener darf der Versicherer sein Recht auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsänderung wegen einer Anzeigepflichtverletzung nur unter bestimmten Bedingungen ausüben: Es braucht einen vorherigen Hinweis in Textform, die Rechte müssen innerhalb eines Monats ab Kenntnis geltend gemacht werden und sie erlöschen fünf Jahre nach Vertragsschluss – bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung erst nach zehn Jahren.
Der Versicherer kann sein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur ausüben, wenn er den Versicherungsnehmer zuvor durch eine gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat.
Der Versicherer hat kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung, wenn er den nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.
Der Versicherer kann seine Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats in Textform geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht Kenntnis erlangt, die das geltend gemachte Recht begründet.
Bei Ausübung seiner Rechte muss der Versicherer die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt. Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Monatsfrist noch nicht verstrichen ist.
Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, kann der Versicherer die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen.
Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherer wegen einer verletzten Anzeigepflicht vom Vertrag zurücktreten, kündigen oder ihn ändern will, muss er dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Er muss vorher in Textform auf die Folgen hingewiesen haben und darf den betreffenden Umstand nicht schon selbst gekannt haben. Außerdem muss er sein Recht innerhalb eines Monats ab Kenntnis ausüben und die Gründe dafür nennen. Grundsätzlich erlöschen diese Rechte fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung erst nach zehn Jahren.
Häufige Fragen
Welche Frist hat der Versicherer, um nach Kenntnis von der Anzeigepflichtverletzung zu reagieren?
Der Versicherer kann seine Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats in Textform geltend machen. Die Frist beginnt, sobald er von der Verletzung der Anzeigepflicht Kenntnis erlangt.
Wann erlöschen die Rechte des Versicherers auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsänderung endgültig?
Grundsätzlich erlöschen diese Rechte fünf Jahre nach Vertragsschluss. Bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung der Anzeigepflicht beträgt die Frist zehn Jahre. Ist der Versicherungsfall vor Fristablauf eingetreten, kann der Versicherer die Rechte auch danach noch geltend machen.
Kann der Versicherer zurücktreten, wenn er den nicht angezeigten Umstand bereits kannte?
Nein. Der Versicherer hat kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung, wenn er den nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige bereits kannte.
Was ist Voraussetzung, damit der Versicherer diese Rechte überhaupt ausüben darf?
Der Versicherer muss den Versicherungsnehmer zuvor durch eine gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Bei Ausübung der Rechte muss er zudem die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Reiter 2025