In der Tierkrankenversicherung der Uelzener wird klar geregelt, wer die Vertragsparteien sind: Sie als Versicherungsnehmer und die Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.G. als Versicherer. Erfahren Sie, welches Tier versichert ist und was für Rechtsnachfolger gilt.
Sie
Sie sind unser Kunde. Das Gesetz nennt Sie „Versicherungsnehmer“.
Wir
Wir sind die Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.G. und – nach dem Gesetz – der „Versicherer“.
Versichertes Tier
Versichert ist das im Versicherungsschein namentlich genannte Tier.
Rechtsnachfolger
Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
Was bedeutet das konkret?
Am Vertrag sind zwei Parteien beteiligt: Sie als Kunde (im Gesetz „Versicherungsnehmer“ genannt) und die Uelzener als Versicherer. Geschützt ist genau das Tier, das mit Namen im Versicherungsschein steht. Übernimmt später jemand Ihre Rechte, etwa ein Rechtsnachfolger, so gelten die für Sie festgelegten Bestimmungen sinngemäß auch für diese Person.
Häufige Fragen
Wer ist der Versicherungsnehmer?
Sie sind der Kunde. Das Gesetz nennt Sie „Versicherungsnehmer“.
Wer ist der Versicherer?
Der Versicherer ist die Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.G. Das ist die gesetzliche Bezeichnung als „Versicherer“.
Welches Tier ist versichert?
Versichert ist das im Versicherungsschein namentlich genannte Tier.
Gelten die Bestimmungen auch für einen Rechtsnachfolger?
Ja. Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.