In der Tierkrankenversicherung der Uelzener beginnt Ihr Vertrag zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt – vorausgesetzt, der Erst- oder Einmalbeitrag wird rechtzeitig gezahlt. Wer nicht pünktlich zahlt, verschiebt damit auch den Start der Wartezeit.
Der Vertrag beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, sofern der Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig bezahlt wird.
Zahlen Sie nicht rechtzeitig oder kann die vereinbarte Abbuchung des Beitrags nicht durchgeführt werden, beginnt der Vertrag und damit die Wartezeit erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz startet an dem Datum, das in Ihrem Versicherungsschein steht – aber nur, wenn Sie den ersten Beitrag pünktlich zahlen. Klappt die Zahlung oder die Abbuchung nicht rechtzeitig, verschiebt sich der Beginn des Vertrags und auch der Beginn der Wartezeit auf den Zeitpunkt, zu dem die Zahlung veranlasst wurde.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Vertrag?
Der Vertrag beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, sofern der Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig bezahlt wird.
Was passiert, wenn ich den Erst- oder Einmalbeitrag nicht rechtzeitig zahle?
Zahlen Sie nicht rechtzeitig, beginnen der Vertrag und damit die Wartezeit erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist.
Was gilt, wenn die vereinbarte Abbuchung nicht durchgeführt werden kann?
Kann die vereinbarte Abbuchung des Beitrags nicht durchgeführt werden, beginnen der Vertrag und die Wartezeit erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist.
Hat der Zahlungszeitpunkt Einfluss auf die Wartezeit?
Ja. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung beginnt die Wartezeit erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025