Bei der Tierkrankenversicherung der Uelzener greift der Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer vereinbarten Wartezeit, die ab dem Versicherungsbeginn zählt und sich bei verspäteter Beitragszahlung entsprechend verschiebt. Was in dieser Zeit passiert, bleibt dauerhaft ausgeschlossen.
Was die Wartezeit bedeutet:
Ist eine Wartezeit vereinbart, bedeutet das, Sie haben frühestens nach Ablauf dieser Wartezeit Versicherungsschutz. Die Wartezeit zählt ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn.
Ändert sich der Versicherungsbeginn, beispielsweise weil Sie den Erstbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, verschiebt sich die Wartezeit entsprechend.
Was innerhalb der Wartezeit nicht versichert ist:
Die folgenden Ereignisse innerhalb der Wartezeit sind auch nach Ablauf der Wartezeit nicht versichert:
- Erkrankungen
- Verletzungen
- Unfälle
- medizinische Befunde
- Operationen mit allen Nebenkosten – inklusive der Vor- und Nachbehandlung
Ebenfalls nicht versichert sind alle hieraus hervorgehenden Heilbehandlungen, Folgeerkrankungen und Folgeoperationen mit allen Nebenkosten.
Was bedeutet das konkret?
Die Wartezeit ist ein Zeitraum ab Versicherungsbeginn, in dem noch kein Versicherungsschutz besteht. Erst nach ihrem Ablauf greift der Schutz. Verzögert sich der Versicherungsbeginn, etwa durch eine nicht rechtzeitige Zahlung des Erstbeitrags, verschiebt sich auch die Wartezeit. Alles, was während der Wartezeit auftritt, bleibt dauerhaft vom Schutz ausgenommen – auch später daraus entstehende Behandlungen und Folgen.
Häufige Fragen
Ab wann besteht bei einer vereinbarten Wartezeit Versicherungsschutz?
Ist eine Wartezeit vereinbart, besteht frühestens nach Ablauf dieser Wartezeit Versicherungsschutz.
Ab welchem Zeitpunkt zählt die Wartezeit?
Die Wartezeit zählt ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn.
Was passiert mit der Wartezeit, wenn ich den Erstbeitrag nicht rechtzeitig zahle?
Ändert sich der Versicherungsbeginn, beispielsweise weil Sie den Erstbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, verschiebt sich die Wartezeit entsprechend.
Sind Erkrankungen innerhalb der Wartezeit nach deren Ablauf versichert?
Nein. Erkrankungen, Verletzungen, Unfälle, medizinische Befunde sowie Operationen mit allen Nebenkosten – inklusive der Vor- und Nachbehandlung – innerhalb der Wartezeit und alle hieraus hervorgehenden Heilbehandlungen, Folgeerkrankungen und Folgeoperationen mit allen Nebenkosten sind auch nach Ablauf der Wartezeit nicht versichert.