Bei der Uelzener Tierkrankenversicherung kann der Versicherer nach einer fehlgeschlagenen Abbuchung, die Sie zu vertreten haben, für künftige Zahlungen eine andere Zahlungsart und Zahlungsweise bestimmen – etwa nach einem Widerspruch der Zahlung oder bei einem nicht gedeckten Konto.
In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt folgendes für die Änderung der Zahlungsart bei fehlgeschlagenen Abbuchungsversuchen:
Wenn Sie eine fehlgeschlagene Zahlung zu vertreten haben, können wir für künftige Zahlungen eine andere Zahlungsart und / oder Zahlungsweise bestimmen.
Ein solches Vertreten liegt beispielsweise vor:
- bei einem Widerspruch der Zahlung
- bei einem nicht gedeckten Konto
Inhalte aus: Vertragslaufzeit, Kündigung, Wartezeit, vorzeitige Vertragsbeendigung
Was bedeutet das konkret?
Scheitert eine Abbuchung aus Gründen, die in Ihrem Verantwortungsbereich liegen, darf die Uelzener für die kommenden Zahlungen einen anderen Weg oder Rhythmus festlegen. Das betrifft die Art, wie und wie oft der Beitrag eingezogen wird.
Häufige Fragen
Wann darf die Uelzener die Zahlungsart ändern?
Wenn Sie eine fehlgeschlagene Zahlung zu vertreten haben, kann die Uelzener für künftige Zahlungen eine andere Zahlungsart und / oder Zahlungsweise bestimmen.
Was gilt als eine von mir zu vertretende fehlgeschlagene Zahlung?
Als Beispiele werden ein Widerspruch der Zahlung oder ein nicht gedecktes Konto genannt.
Was kann für künftige Zahlungen bestimmt werden?
Für künftige Zahlungen kann eine andere Zahlungsart und / oder Zahlungsweise bestimmt werden.
Gilt das auch, wenn ich die fehlgeschlagene Zahlung nicht zu vertreten habe?
Die Regelung greift, wenn Sie eine fehlgeschlagene Zahlung zu vertreten haben. Weitere Einzelheiten hängen vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.