Bei der Tierkrankenversicherung der Uelzener zahlen Sie Ihre Beiträge wahlweise monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus. Erfahren Sie, welcher Mindestbeitrag je Fälligkeit gilt und für welche Zahlweisen das SEPA-Lastschriftverfahren Voraussetzung ist.
Sie können die Beiträge entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus zahlen.
Hierbei ist Folgendes zu beachten:
- Der Mindestbeitrag je Fälligkeit beträgt 20,00 €.
- Eine monatliche und vierteljährliche Zahlung bieten wir nur in Verbindung mit dem SEPA-Lastschriftverfahren an.
Was bedeutet das konkret?
Sie entscheiden selbst, in welchem Rhythmus Sie Ihren Beitrag begleichen möchten – vom monatlichen bis zum jährlichen Turnus. Jede einzelne Zahlung sollte dabei nicht unter dem festgelegten Mindestbetrag liegen. Für die häufigeren Zahlweisen ist die Teilnahme am Lastschriftverfahren erforderlich.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich meinen Beitrag zahlen?
Sie können die Beiträge durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus zahlen.
Wie hoch ist der Mindestbeitrag je Fälligkeit?
Der Mindestbeitrag je Fälligkeit beträgt 20,00 €.
Für welche Zahlweisen ist das SEPA-Lastschriftverfahren nötig?
Eine monatliche und vierteljährliche Zahlung wird nur in Verbindung mit dem SEPA-Lastschriftverfahren angeboten.
Kann ich auch ohne Lastschriftverfahren zahlen?
Ohne SEPA-Lastschriftverfahren stehen die halbjährliche und jährliche Zahlweise zur Verfügung; monatliche und vierteljährliche Zahlungen werden nur mit Lastschriftverfahren angeboten.