In der Tierkrankenversicherung der Uelzener ist der Erst- oder Einmalbeitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Bei vereinbarter Ratenzahlung gilt allein die erste Rate des Jahresbeitrags als erster Beitrag.
Den Erst- oder Einmalbeitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlen.
Haben wir eine Ratenzahlung vereinbart, so gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des Jahresbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Nachdem Sie Ihren Versicherungsschein erhalten haben, haben Sie zunächst 14 Tage Zeit. Erst danach wird der erste oder einmalige Beitrag fällig und ist dann ohne schuldhaftes Zögern zu zahlen. Wenn Sie den Jahresbeitrag in Raten zahlen, zählt für diese erste Zahlung nur die erste Rate.
Häufige Fragen
Wann wird der Erst- oder Einmalbeitrag fällig?
Der Erst- oder Einmalbeitrag ist unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Was gilt bei vereinbarter Ratenzahlung als erster Beitrag?
Bei vereinbarter Ratenzahlung gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des Jahresbeitrags.
Ab wann läuft die Frist für die Zahlung?
Die Frist von 14 Tagen beginnt mit dem Zugang des Versicherungsscheins.
Muss ich sofort nach Ablauf der 14 Tage zahlen?
Ja, der Beitrag ist unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zu bezahlen.