Wer den Beitrag zur Tierkrankenversicherung der Uelzener nicht zahlt, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen: Rücklastschriften aus dem SEPA-Lastschriftverfahren werden in Rechnung gestellt, ebenso Mahngebühren und weitere Inkassokosten. Hier erfahren Sie, welche Kosten konkret auf Sie zukommen.
In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt folgendes für Kosten aufgrund Nichtzahlung des Beitrags:
- Kosten für Rückläufer aus dem SEPA-Lastschriftverfahren (Rücklastschriften) werden Ihnen in Rechnung gestellt. Die Höhe der Kosten richtet sich nach den Kosten der bezogenen Bank.
- Jegliche Mahngebühren und andere Inkassokosten gehen zu Ihren Lasten.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein fälliger Beitrag nicht eingezogen oder nicht gezahlt, können zusätzliche Kosten entstehen. Kommt eine Lastschrift zurück, stellt die Uelzener die dafür anfallenden Bankkosten in Rechnung. Kommt es zu Mahnungen oder zum Inkasso, tragen Sie auch diese Kosten selbst.
Häufige Fragen
Welche Kosten entstehen bei einer Rücklastschrift?
Kosten für Rückläufer aus dem SEPA-Lastschriftverfahren werden Ihnen in Rechnung gestellt. Die Höhe richtet sich nach den Kosten der bezogenen Bank.
Wonach richtet sich die Höhe der Rücklastschriftkosten?
Die Höhe der Kosten richtet sich nach den Kosten der bezogenen Bank.
Wer trägt die Mahngebühren?
Jegliche Mahngebühren und andere Inkassokosten gehen zu Ihren Lasten.
Was passiert bei Nichtzahlung des Beitrags?
Bei Nichtzahlung können Kosten für Rücklastschriften, Mahngebühren und andere Inkassokosten anfallen, die zu Ihren Lasten gehen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025