Verletzen Versicherte in der Tierkrankenversicherung der Uelzener eine Pflicht, entscheidet die Schwere des Verschuldens über die Leistung: Bei Vorsatz entfällt sie ganz, bei grober Fahrlässigkeit wird gekürzt – und in bestimmten Fällen bleibt trotz Pflichtverletzung der volle Anspruch bestehen.
Wenn Sie eine Pflicht vorsätzlich verletzen:
Wir erbringen keine Leistung.
Wenn Sie eine Pflicht grob fahrlässig verletzen:
Wir kürzen die Leistung in dem Verhältnis, das der Schwere des Verschuldens entspricht.
Es bleibt bei der vollständigen Leistung, wenn Sie nachweisen, dass:
- Sie die Pflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben oder
- die Pflichtverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Leistungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war.
Bei arglistiger Täuschung:
Wenn Sie uns arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuschen oder zu täuschen versuchen, leisten wir nicht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Verletzen Sie im Rahmen der Tierkrankenversicherung eine Ihrer Pflichten, hängen die Folgen davon ab, wie schwer das Verschulden wiegt. Absichtliche Verstöße führen dazu, dass keine Leistung erbracht wird. Bei grober Fahrlässigkeit wird die Leistung anteilig gekürzt. Können Sie belegen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben oder dass Ihr Fehler keinen Einfluss auf den Fall hatte, bleibt der volle Anspruch erhalten. Wer bewusst falsche Angaben macht, um die Entschädigung zu beeinflussen, erhält keine Leistung.
Häufige Fragen
Was passiert bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung?
Wenn Sie eine Pflicht vorsätzlich verletzen, erbringt die Uelzener keine Leistung.
Was gilt bei grober Fahrlässigkeit?
Bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung wird die Leistung in dem Verhältnis gekürzt, das der Schwere des Verschuldens entspricht.
Wann bleibt die volle Leistung trotz Pflichtverletzung erhalten?
Die vollständige Leistung bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Pflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben oder dass die Pflichtverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Leistungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war.
Welche Folge hat eine arglistige Täuschung?
Wenn Sie arglistig über Tatsachen täuschen oder zu täuschen versuchen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, wird nicht geleistet.