Nach einem Leistungsfall in der Uelzener Tierkrankenversicherung müssen Sie den Fall unverzüglich anzeigen, alle dienlichen Auskünfte erteilen und angeforderte Belege auf eigene Kosten beibringen – so lässt sich Ihre Leistungspflicht prüfen.
Ihre Pflichten nach einem Leistungsfall:
- Einen Leistungsfall müssen Sie uns unverzüglich anzeigen.
- Sie erteilen uns die Auskünfte, die zur Feststellung des Leistungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich sind.
- Sie erteilen uns jede dienliche Auskunft und bringen von uns angeforderte Belege auf Ihre Kosten bei, deren Beschaffung Ihnen billigerweise zugemutet werden kann.
Zur Feststellung können auch Untersuchungen über Ursache und Höhe des Schadens sowie über den Umfang der Entschädigungspflicht erforderlich sein. In diesen Fällen sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Leistungsfall, sollten Sie den Versicherer möglichst rasch informieren und bei der Klärung mitwirken. Dazu gehört, dass Sie die benötigten Informationen bereitstellen und die verlangten Nachweise beschaffen, soweit Ihnen das zumutbar ist. Diese Mitarbeit hilft, den Umfang der Leistung zu prüfen.
Häufige Fragen
Wann muss ich einen Leistungsfall melden?
Einen Leistungsfall müssen Sie unverzüglich anzeigen.
Welche Auskünfte muss ich erteilen?
Sie sind verpflichtet, jede dienliche Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des Leistungsfalls und des Umfangs der Leistungspflicht erforderlich ist.
Wer trägt die Kosten für angeforderte Belege?
Von uns angeforderte Belege sind auf Ihre Kosten beizubringen, sofern deren Beschaffung Ihnen billigerweise zugemutet werden kann.
Können weitere Untersuchungen nötig sein?
Ja. Es können Untersuchungen über Ursache und Höhe des Schadens sowie über den Umfang der Entschädigungspflicht erforderlich sein. Dabei sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen.